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Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?

von | 04.10.2013 | Zivilrecht

Die Rechtsschutzversicherung hilft – je nach Vereinbarung – in den meisten Fällen des täglichen Lebens, wie beim Arbeits-, Miet- oder Verkehrsrecht. Die Versicherer decken aber meist nicht alles ab. So greift beim Mietrecht etwa die Hilfe im Streit um die Kaution. Nicht versichert dagegen ist ein eine Auseinandersetzung nach einem Hauskauf. Beim Arbeitsrecht springt der Versicherer im Fall einer Kündigung ein. Wird dem Mitarbeiter jedoch ein Aufhebungsvertrag angeboten, zahlen nur wenige Versicherungen. Nicht anders beim Familienrecht. Dieser Bereich ist weitestgehend ausgenommen. Häufig wird die Erstberatung bezahlt. Auch bei vorsätzlich begangenen Straftaten, wie Diebstahl, muss überwiegend der Versicherungskunde die Kosten selbst tragen.
Für die Rechtsanwaltskanzlei
Wulf & Collegen
Rechtsanwalt Wulf
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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