Kurz & klar: Bei Kurier- oder Auslieferungsfahrten mit Kokain kommt es für den Vorwurf des Besitzes einer nicht geringen Menge darauf an, welche Wirkstoffmenge die Person bei der einzelnen Fahrt tatsächlich gleichzeitig besessen hat.
Mehrere zeitlich getrennte kleinere Lieferungen dürfen für den Besitzvorwurf nicht allein wegen ihrer Gesamtmenge zu einer nicht geringen Menge zusammengerechnet werden. Für Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge oder eine Beihilfe hierzu kann die rechtliche Bewertung dagegen von weiteren Umständen und gegebenenfalls von der Gesamtmenge abhängen.
- Einzelne Fahrt: Maßgeblich ist, welche Wirkstoffmenge die Person bei der konkreten Auslieferungsfahrt tatsächlich gleichzeitig besessen hat.
- Keine Addition beim Besitz: Frühere oder spätere Fahrten begründen nicht allein durch ihre Summe Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
- Rollenprüfung: Handeltreiben oder Beihilfe können je nach Kenntnis, Aufgabe, Einbindung und den weiteren Umständen dennoch in Betracht kommen.
Die rechtliche Einordnung hängt insbesondere von der tatsächlichen Verfügungsgewalt, dem Wirkstoffgehalt und der individuellen Rolle im Tatgeschehen ab.
Der Vorwurf einer nicht geringen Menge Kokain kann erhebliche strafrechtliche Folgen haben. Entscheidend ist nicht allein das Gewicht des sichergestellten Pulvers, sondern die darin enthaltene Wirkstoffmenge. Bei Kokain liegt die Grenze zur nicht geringen Menge bei 5 Gramm Kokainhydrochlorid. Bereits eine scheinbar überschaubare Menge eines Gemischs kann deshalb rechtlich als nicht geringe Menge bewertet werden.
Je nach Sachverhalt können insbesondere Besitz oder Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, deren unerlaubte Einfuhr oder eine Beteiligung an einer Betäubungsmittelstraftat im Raum stehen. Bei Kurier- und Auslieferungsfahrten kommt es insbesondere auf die konkrete Tatrolle, die tatsächliche Verfügungsgewalt, das Wirkstoffgutachten und die Zuordnung der sichergestellten Betäubungsmittel an. Dieser Ratgeber erklärt die 5-Gramm-Grenze, mögliche Strafrahmen sowie wichtige Schritte nach einer Durchsuchung, Sicherstellung oder Vorladung.
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet „nicht geringe Menge“ bei Kokain?
- Welche Strafe droht bei nicht geringer Menge Kokain?
- Wie unterscheiden sich Besitz, Handeltreiben und Beihilfe?
- Was gilt bei Kurierfahrten und Auslieferungen?
- Warum ist das Wirkstoffgutachten bei Kokain entscheidend?
- Was sollten Sie nach Durchsuchung oder Vorladung tun?
- Wann droht Untersuchungshaft?
- Wann können Bargeld, Handy oder Fahrzeug eingezogen werden?
- Was gilt bei Strafbefehl, Anklage oder Hauptverhandlung?
Was bedeutet „nicht geringe Menge“ bei Kokain?
Die „nicht geringe Menge“ ist ein strafrechtlicher Grenzwert. Bei Kokain liegt sie bei 5 Gramm Kokainhydrochlorid. Dieser Wert gilt bundesweit und kann dafür entscheidend sein, ob ein Verbrechenstatbestand nach dem Betäubungsmittelgesetz in Betracht kommt.
Entscheidend ist nicht das Bruttogewicht des sichergestellten Gemischs. Kokain wird häufig mit anderen Stoffen vermischt. Deshalb kann eine sichergestellte Menge deutlich mehr als 5 Gramm wiegen, ohne dass die maßgebliche Wirkstoffgrenze erreicht wird.
Warum der Wirkstoffgehalt zählt
Ein chemisch-toxikologisches Gutachten soll feststellen, wie viel Kokainhydrochlorid tatsächlich in dem sichergestellten Gemisch enthalten ist. Erst anhand dieses Wirkstoffgehalts lässt sich beurteilen, ob die nicht geringe Menge erreicht wurde.
Werden beispielsweise 20 Gramm Kokain-Gemisch mit einem Wirkstoffgehalt von 20 Prozent sichergestellt, enthält das Gemisch rechnerisch 4 Gramm Kokainhydrochlorid. Die 5-Gramm-Grenze wäre dann nicht erreicht. Bei 20 Gramm mit 30 Prozent Wirkstoffgehalt lägen dagegen rechnerisch 6 Gramm Kokainhydrochlorid vor.
Welche Strafe droht bei nicht geringer Menge Kokain?
Die mögliche Strafe hängt nicht nur von der Wirkstoffmenge ab. Entscheidend ist auch, welche Handlung der betroffenen Person konkret vorgeworfen wird: Besitz, Handeltreiben, Herstellung, Abgabe, Einfuhr oder eine Beteiligung an einer solchen Tat.
Bei Besitz, Handeltreiben, Herstellung oder Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG grundsätzlich eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor. In minder schweren Fällen kann nach § 29a Abs. 3 BtMG ein Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren gelten.
Einfuhr einer nicht geringen Menge
Für die unerlaubte Einfuhr von Kokain in nicht geringer Menge kann § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG einschlägig sein. Der gesetzliche Strafrahmen sieht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren vor.
Ob ein minder schwerer Fall nach § 30 Abs. 2 BtMG in Betracht kommt, hängt von den konkreten Umständen der Tat und der Person ab. Dann kann sich der Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren verringern.
Eine Einfuhr kann bereits vorliegen, wenn Kokain über die deutsche Grenze gebracht wird. Das betrifft nicht nur organisierte Transporte, sondern je nach Sachverhalt auch Reisen, Postsendungen oder grenzüberschreitende Kurierfahrten.
Wie unterscheiden sich Besitz, Handeltreiben und Beihilfe?
Besitz, Handeltreiben und Beihilfe sind unterschiedliche strafrechtliche Vorwürfe. Die richtige Einordnung hängt von der tatsächlichen Rolle, der Verfügungsgewalt und den konkreten Beweisen ab.
Besitz setzt voraus, dass eine Person die tatsächliche Sachherrschaft über das Kokain hat und es besitzen will. Entscheidend sind die tatsächlichen Zugriffsmöglichkeiten. Allein die Nähe zu einem Fundort oder zu anderen Personen genügt nicht automatisch.
Handeltreiben mit Kokain
Handeltreiben meint eine eigennützige Tätigkeit, die auf einen Umsatz mit Betäubungsmitteln gerichtet ist. Ermittlungsbehörden stützen diesen Vorwurf häufig auf Chatverläufe, Bargeld, Verpackungsmaterial, Feinwaagen, Kundenkontakte oder beobachtete Übergaben.
Diese Indizien müssen jedoch im Gesamtzusammenhang bewertet werden. Nicht jedes aufgefundene Bargeld, Mobiltelefon oder einzelner Chat belegt bereits gewerblichen Drogenhandel.
Beihilfe und Kurierfahrten
Wer eine andere Person bei einer Betäubungsmittelstraftat unterstützt, kann sich wegen Beihilfe strafbar machen. Bei Kurier- und Auslieferungsfahrten ist deshalb zu prüfen, welche Aufgabe eine Person übernommen hat und ob sie Inhalt, Menge und Ziel der Lieferung kannte.
Von Bedeutung kann sein, wer Preise, Zielorte und Mengen bestimmte, wer wirtschaftlich profitierte und ob die fahrende Person eigene Entscheidungsbefugnisse hatte. Die genaue Rolle kann für die rechtliche Bewertung entscheidend sein.
Was gilt bei Kurierfahrten und Auslieferungen?
Bei wiederholten Auslieferungsfahrten können sich über längere Zeit erhebliche Gesamtmengen ergeben. Für den Besitzvorwurf dürfen diese Mengen jedoch nicht ohne Weiteres allein wegen ihrer Addition als eine nicht geringe Menge bewertet werden.
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 12. August 2026, Az. 5 StR 357/26, klargestellt: Für die Frage, ob ein Auslieferungsfahrer Kokain in nicht geringer Menge besitzt, kann entscheidend sein, welche Wirkstoffmenge er bei einer konkreten Fahrt gleichzeitig in seiner Verfügungsgewalt hatte.
Entscheidend ist die einzelne Fahrt
Mehrere kleinere Lieferungen aus verschiedenen Fahrten können für den Besitzvorwurf nicht allein deshalb zu einer nicht geringen Menge zusammengerechnet werden, weil sie sich über Wochen oder Monate zu einer hohen Gesamtmenge summieren. Entscheidend kann vielmehr sein, welche Wirkstoffmenge der Fahrer bei einer konkreten Fahrt gleichzeitig tatsächlich in seiner Verfügungsgewalt hatte.
Das bedeutet nicht, dass Kurierfahrten folgenlos bleiben. Je nach Einbindung können Handeltreiben oder Beihilfe zum Handeltreiben weiterhin in Betracht kommen. Erforderlich ist eine getrennte Tatbewertung nach den Umständen der einzelnen Fahrt.
Warum ist das Wirkstoffgutachten bei Kokain entscheidend?
Das Wirkstoffgutachten ist bei einem Kokainvorwurf oft eines der wichtigsten Beweismittel. Es soll feststellen, ob die sichergestellte Substanz Kokain enthält, welcher Reinheitsgrad vorliegt und ob die Wirkstoffgrenze von 5 Gramm Kokainhydrochlorid erreicht wurde.
Besonders bei einer knappen Überschreitung können Probenentnahme, Berechnung und die Zuordnung der Menge erhebliche Bedeutung haben. Eine genaue Gutachtenprüfung kann deshalb für die rechtliche Bewertung entscheidend sein.
Diese Fragen sollten geprüft werden
- Wurde die gesamte Menge oder nur eine Stichprobe untersucht?
- Ist die Probenentnahme nachvollziehbar dokumentiert?
- Welcher Wirkstoffgehalt wurde tatsächlich festgestellt?
- Wurde der Wirkstoffwert zutreffend auf die Gesamtmenge übertragen?
- Kann die Menge der beschuldigten Person rechtlich zugeordnet werden?
- Geht es um eine einzelne Tat, mehrere Taten oder einen gemeinsamen Vorrat?
| ❌ Typischer Fehler | ✅ Richtige Prüfung |
|---|---|
| Das Bruttogewicht wird mit der Wirkstoffmenge gleichgesetzt. | Das Wirkstoffgutachten und die Berechnung von Kokainhydrochlorid werden geprüft. |
| Mehrere Fahrten werden pauschal zu einer Gesamtmenge addiert. | Für den Besitzvorwurf wird die gleichzeitig verfügbare Menge jeder einzelnen Fahrt bewertet. |
| Sichergestellte Menge wird ohne weitere Prüfung einer Person zugerechnet. | Zugriffsmöglichkeiten, Kenntnis und tatsächliche Verfügungsgewalt werden einzeln geprüft. |
Was sollten Sie nach Durchsuchung oder Vorladung tun?
Nach einer Durchsuchung, Sicherstellung oder Vorladung besteht häufig großer Druck, den Sachverhalt sofort zu erklären. Unbedachte Angaben können spätere Verteidigungsmöglichkeiten jedoch erheblich erschweren.
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Sie müssen weder Angaben zu Besitzverhältnissen noch zu Kontakten, Mengen oder Kommunikationsinhalten machen. Die vollständige Akteneinsicht sollte der ersten Einlassung vorausgehen.
Bei einer Hausdurchsuchung
Eine Durchsuchung sollte nicht aktiv behindert werden. Sie können aber darauf achten, ob ein Durchsuchungsbeschluss vorgelegt wird, welche Räume erfasst sind und welche Gegenstände mitgenommen werden.
Weitere Hinweise finden Sie im Ratgeber Hausdurchsuchung: Rechte und richtiges Verhalten.
Akteneinsicht und Verfahrensablauf
Die Ermittlungsakte kann Gutachten, Zeugenaussagen, Observationsberichte, Chatverläufe, Telekommunikationsdaten und Durchsuchungsprotokolle enthalten. Erst danach lässt sich beurteilen, ob der Tatvorwurf, die Wirkstoffmenge und die Zuordnung rechtlich tragfähig sind.
Wie ein Strafverfahren typischerweise abläuft, erläutert der Beitrag Ermittlungsverfahren: Was Beschuldigte wissen müssen.
Wann droht Untersuchungshaft?
Bei einem Vorwurf wegen Kokain in nicht geringer Menge prüfen Staatsanwaltschaft und Gericht häufig auch Untersuchungshaft. Eine hohe Straferwartung kann dabei den Druck im Verfahren erhöhen, reicht aber allein nicht aus.
Untersuchungshaft setzt grundsätzlich dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus. In Betracht kommen insbesondere Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann auch Wiederholungsgefahr einen Haftgrund begründen. Ob ein Haftbefehl erlassen oder aufgehoben wird, hängt von der konkreten Verfahrenslage ab.
Wohnsitz, berufliche Bindungen, familiäre Umstände, mögliche Auflagen und die Beweislage können bei der Entscheidung eine Rolle spielen. Bei einer Festnahme sollten Betroffene keine Angaben zur Sache machen, bevor eine Verteidigungsstrategie abgestimmt wurde.
Wann können Bargeld, Handy oder Fahrzeug eingezogen werden?
In Verfahren wegen Betäubungsmitteln geht es häufig nicht nur um eine mögliche Strafe. Ermittlungsbehörden können auch Bargeld, Smartphones, Fahrzeuge und andere Gegenstände sicherstellen und eine spätere Einziehung beantragen.
Betroffen sein können Gegenstände, die als Tatmittel verwendet worden sein sollen, und Vermögenswerte, die nach Auffassung der Behörden aus Drogengeschäften stammen. Eine Sicherstellung bedeutet aber nicht automatisch, dass die Einziehung rechtmäßig ist.
Entscheidend ist, ob ein ausreichender Zusammenhang zwischen Gegenstand und Tat besteht. Bei Bargeld, Fahrzeugen und digitalen Geräten kommt es daher auf die konkrete Herkunft, Nutzung und Beweislage an.
Was gilt bei Strafbefehl, Anklage oder Hauptverhandlung?
Ein Ermittlungsverfahren kann eingestellt oder mit einer Anklage fortgeführt werden. Bei einem Vorwurf nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG handelt es sich wegen der Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr um einen Verbrechenstatbestand. Ein Strafbefehl kommt für diesen Tatvorwurf daher grundsätzlich nicht in Betracht, weil das Strafbefehlsverfahren nur bei Vergehen zulässig ist.
Ein Strafbefehl kann allerdings bei einer abweichenden rechtlichen Bewertung oder bei anderen, als Vergehen eingeordneten Tatvorwürfen eine Rolle spielen. Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ohne rechtzeitigen Einspruch steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Bei einer Anklage oder Hauptverhandlung können insbesondere das Wirkstoffgutachten, die konkrete Tatrolle, die Zuordnung der sichergestellten Menge und die Verwertbarkeit der Beweise entscheidend sein. Welche Verteidigungsansätze in Betracht kommen, hängt vom Einzelfall und dem Inhalt der Ermittlungsakte ab.
Nicht geringe Menge Kokain – Praxis-Checkliste ✅
Schweigen: Machen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zur Sache, bevor die Verteidigung Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und die Beweislage bewerten konnte.
Unterlagen sichern: Bewahren Sie Vorladungen, Durchsuchungsbeschlüsse, Sicherstellungslisten und Beschlagnahmeprotokolle vollständig auf.
Wirkstoff prüfen: Klären Sie anhand des Gutachtens, wie viel Kokainhydrochlorid tatsächlich festgestellt wurde und ob die 5-Gramm-Grenze erreicht ist.
Tatvorwurf einordnen: Prüfen Sie, ob Besitz, Handeltreiben, Beihilfe oder Einfuhr behauptet wird und welche Beweise dafür vorliegen.
Einzelfahrt prüfen: Bei Kurierfahrten sollte für den Besitzvorwurf getrennt geprüft werden, welche Wirkstoffmenge bei jeder Fahrt gleichzeitig verfügbar war.
Fristen notieren: Achten Sie insbesondere bei einem Strafbefehl auf die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung.
Einziehung prüfen: Lassen Sie bei Bargeld, Fahrzeugen oder Mobiltelefonen prüfen, ob eine Sicherstellung oder spätere Einziehung rechtlich zulässig ist.
Vorwurf wegen nicht geringer Menge Kokain?
⚖️ Bei einem Vorwurf wegen Besitzes, Handeltreibens, Einfuhr oder einer Beteiligung im Zusammenhang mit Kokain können die Wirkstoffmenge, die konkrete Tatrolle und die Beweislage für die rechtliche Bewertung entscheidend sein. Eine frühzeitige Akteneinsicht durch die Verteidigung kann helfen, Tatvorwurf, Verfahrensstand und mögliche Risiken einzuordnen.
Rechtsanwälte Wulf & Collegen beraten und vertreten Mandanten digital sowie persönlich an den Standorten Rechtsanwalt in Magdeburg und Rechtsanwalt in Stendal. Wir prüfen insbesondere das Wirkstoffgutachten, die Zuordnung der sichergestellten Menge, die konkrete Tatrolle und die Ermittlungsakte. Vereinbaren Sie eine erste strafrechtliche Einschätzung.
Autor dieses Beitrags
Rechtsanwalt Maximilian Scholze
Strafrecht · Zivilrecht · Rechtsanwalt seit 2023
Maximilian Scholze berät Mandanten insbesondere im Strafrecht und allgemeinen Zivilrecht. Zu seinen Tätigkeitsbereichen zählen unter anderem Strafverfahren, Bußgeldsachen, Vertragsrecht und weitere zivilrechtliche Fragestellungen. Zum Anwaltsprofil

