Neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Stillschweigeklauseln: Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen
Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts sorgt für große Aufregung: Die gängige Praxis von Stillschweigeklauseln in Arbeitsverträgen könnte nun auf den Kopf gestellt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen vor der Herausforderung, bestehende Verträge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Was sind Stillschweigeklauseln?
Stillschweigeklauseln verpflichten Arbeitnehmer, bestimmte Informationen, die sie während ihrer Tätigkeit erhalten, nicht an Dritte weiterzugeben. Die gesetzliche Grundlage bilden unter anderem § 307 BGB und das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG). Arbeitgeber schützen damit sensible Unternehmensdaten wie Betriebsgeheimnisse, Kundendaten oder interne Strategien.
Das Urteil und seine Folgen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Oktober 2024 entschieden (Az.: 8 AZR 172/20), dass pauschale Stillschweigeklauseln in Arbeitsverträgen unwirksam sein können. Hintergrund war der Fall eines Arbeitnehmers, der nach seinem Ausscheiden bei einem Wettbewerber anfing. Der ehemalige Arbeitgeber wollte ihm untersagen, sein erlangtes Wissen dort zu nutzen. Doch das Gericht entschied, dass eine pauschale Verpflichtung den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt, insbesondere wenn sie einer verdeckten Wettbewerbsverbotsklausel gleichkommt.
Auswirkungen auf bestehende Arbeitsverträge
Arbeitgeber sind nun angehalten, ihre Arbeitsverträge genau zu prüfen. Allgemeine Formulierungen wie „Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle ihm zugänglichen Informationen Stillschweigen zu bewahren“ sind nicht mehr haltbar. Stattdessen müssen sie klar definieren:
- Welche Informationen genau geschützt werden,
- Wie lange die Geheimhaltungspflicht gilt,
- Dass die Schutzklausel nicht weiter als gesetzlich zulässig greift.
Arbeitnehmer sollten nun ihre Arbeitsverträge kritisch überprüfen und gegebenenfalls eine Nachverhandlung anstreben.
Abgrenzung zum Geschäftsgeheimnisschutzgesetz
Das Urteil zeigt auch die Unterschiede zwischen einer Stillschweigeklausel und dem Schutz durch das GeschGehG. Nur Informationen, die als „Geschäftsgeheimnis“ gelten – also geheim, wirtschaftlich wertvoll und durch Schutzmaßnahmen gesichert sind – fallen unter das Gesetz. Eine vertragliche Klausel kann jedoch darüber hinausgehen, muss aber verhältnismäßig bleiben.
Fazit: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt tun sollten
Arbeitgeber sollten ihre Verträge anpassen und nur wirklich notwendige Geheimhaltungspflichten festlegen. Arbeitnehmer sollten sich nicht scheuen, bestehende Klauseln zu hinterfragen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
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