Du willst weniger lesen? Dann höre dir diesen Beitrag einfach hier, hier oder hier als Podcast an. In den letzten 14 Tagen habe ich vermehrt Anfragen von meinen Mandanten bekommen, die einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen haben. Dies sind die ersten Boten der drohenden Kündigungswelle, die uns in der zweiten Jahreshälfte erwartet. Dies nicht nur für
Tag Archiv: Kündigung
Den nachfolgenden Text kannst du dir auch hier oder hier anhören. Sexuelle Belästigung ist und war gerade in den vergangenen Jahren immer wieder Thema kontroverser Diskussionen. Im Ergebnis geht es um die sexuelle Selbstbestimmung. Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang, dass sich schon erheblich darüber gestritten wird, was überhaupt als „sexuelle Belästigung“ angesehen wird. Bei einer
Der europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 05.09.2017 entschieden, eine Kündigung eines Arbeitnehmers wegen der privaten Nutzung des dienstlichen E-Mail-Postfaches sei unwirksam. Das bedeutet jedoch keinen Freibrief für alle Arbeitnehmer, ihre dienstliche E-Mail-Adresse für private Zwecke zu nutzen. Der Grundsatz ist der, dass der E-Mail-Account des Arbeitgebers ein dienstliches Arbeitsmittel darstellt, dass allein im
In einer Vielzahl von Fällen gab es Streit zwischen der Lebensversicherung und dem Versicherungsnehmer, wenn dieser von der kapitalbildenden Lebensversicherung Abstand genommen hat. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass dem Versicherungsnehmer nach Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt von kapitalbildenden Lebensversicherungen der mit der Anlage des Sparanteils der Prämien erzielte Gewinn als tatsächlich gezogene Nutzungen zusteht, ohne
In einem von dem Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall stellte sich die Frage, ob das Arbeitsrecht die Anrechnung eines vorangegangenen Praktikums auf die Probezeit hergibt. Der Kläger war der Ansicht, dass der Arbeitgeber die Praktikumszeit auf die Probezeit hätte anrechnen müssen. Wäre dies der Fall, so wäre das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung gekommen und der
Der Countdown läuft. Am 21. Juni 2016 erlischt für viele ältere Immobiliendarlehen das sogenannte ewige Widerrufsrecht. Betroffen sind Verträge, die zwischen November 2002 und Juli 2010 geschlossen worden und bei denen die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Bisher konnten diese Verträge auch nach vielen Jahren widerrufen werden. Nach einer Gesetzesänderung ist dies nun aber nur noch bis
Der Arbeitgeber ist berechtigt, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners eines Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden (Urteil vom 14.01.2016, Az.: 5 Sa 657/15, nicht rechtskräftig). Sachverhalt Der Arbeitgeber hatte dem Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung einen Dienstrechner überlassen. Eine private Nutzung des Internets
Das LArbG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden kann, wenn er auf einer betrieblichen Karnevalsfeier einen Kollegen verletzt, auch wenn er mit dem Brauchtum nicht vertraut ist (Az: 13 Sa 957/15). Im zugrundeliegenden Fall war ein Mann seit dem Jahr 1987 bei einem Unternehmen als Einkaufssachbearbeiter tätig. An Weiberfastnacht im Jahr 2015
Eine Klausel in einem Darlehensvertrag zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher, wonach im Fall vorzeitiger Vollrückzahlung des Darlehens zukünftige Sondertilgungsrechte des Kunden bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unberücksichtigt bleiben, ist unwirksam, da sie zum Nachteil des Kunden von gesetzlichen Regelungen abweicht. Die generelle Nichtberücksichtigung führe zu einer von der Schadensberechnung nicht gedeckten Überkompensation, so der
Skurriler Streit um 50 Kilogramm Zahngold. Arbeitgeber hat Sachherrschaft an Gegenständen in seinen Räumen. Der Kläger war angestellter Geschäftsführer einer Bezirkszahnärztekammer. Im Bereich der Tiefgarage des unter anderem von der Kammer genutzten Gebäudes soll sich ein Raum befunden haben, zu dem der Kläger einen Schlüssel hatte. Aus diesem Raum hat der Kläger fünf verschlossene Holzweinkisten