Nach der gesetzlichen Vorgabe sollen die Ehegatten im Rahmen des gerichtlichen Scheidungstermines vor dem Gericht persönlich angehört und dazu befragt werden, ob die Scheidungsvoraussetzungen tatsächlich vorliegen. Dies bedeutet zunächst, dass eine Erklärung von den Ehegatten selbst abgegeben werden muss, ob das Trennungsjahr abgelaufen ist und ob die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich nicht mehr fortgesetzt werden soll.