Was hat das mit Verkehrsrecht zu tun, fragt sich der geneigte Leser nun. Hier die Antwort: Ein für eine Geschwindigkeitsübertretung vorgesehenes Fahrverbot kann in eng begrenzten Ausnahmefällen entfallen, d.h. das Gericht kann von dem im Bußgeldbescheid angeordneten Fahrverbot absehen, weil besondere Umstände vorliegen. Eine Ordnungswidrigkeit wegen zu schnellen Fahrens ist nur dann zu ahnden, wenn
Tag Archiv: Fahrverbot
Ältere Autofahrer sollten mittelfristig gesetzlich dazu verpflichtet werden, Testfahrten mit geschulten Beobachtern durchzuführen – das hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) vor Beginn des Verkehrsgerichtstages in Goslar angeregt. „Auf diese Weise könnten Senioren von unabhängigen Fachleuten überprüfen lassen, wie fit sie noch für den Straßenverkehr sind und ob von ihnen eine erhöhte Unfallgefahr ausgeht“, sagte
Die Termine zum Reifenwechsel sind rar. Es gilt jedoch nicht nur den morgendlichen und abendlichen Temperaturen um den Nullpunkt mit gesunder Gummimischung zu trotzen. Nein auch die Besonderheiten bestimmter Straßenbeschilderung sind zu beachten. Dabei gilt es auch unlogisches. Oder hätten Sie nachfolgendes gewusst? Die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung mit Zusatzschild „Schneeflocke“ gilt auch ohne Schnee. Kraftfahrer
Ein bloßer Bei- und Mitfahrer in einem Kraftfahrzeug trifft während der Fahrt grundsätzlich keine Pflicht, hinsichtlich der Beschilderung Aufmerksamkeit walten zu lassen. Eine Erkundungspflicht nach einem Fahrerwechsel hinsichtlich etwaiger geltender durch Beschilderung gesetzter Geschwindigkeitsbeschränkungen trifft ihn im Regelfall nicht (Beschluss des OLG Hamm vom 18.06.2014 zum Az. III – 1 RBS 89/14). Das Amtsgericht Olpe
Sofern einem Betroffenen einen Bußgeldbescheid erreicht, indem ein Fahrverbot verhängt wird, so muss er seine künftigen Planungen auch darauf einstellen, dass Fahrverbot abzuleisten, selbst wenn er zunächst Einspruch gegen den Bescheid einlegt. Auch nach der Entscheidung des Amtsgerichts Haßfurt vom 22.03.2012 zum Az. 3 OWi 2312 Js 986/12, die insoweit im Einklang mit der obergerichtlichen
In Fortsetzung obergerichtlicher Rechtsprechung, u.a. des OLG Koblenz und des Kammergerichts Berlin, hat in einem Bußgeldverfahren das Amtsgericht Haßfurt mit Urteil vom 22.03.2013 darauf hingewiesen, dass sich bei der Überschreitung der allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorsätzliche Begehungsweise um so mehr aufdrängt, je massiver das Ausmaß der Überschreitung ist. Insoweit könne in Bezug auf Führer von Kraftfahrzeugen