Beim Gebrauchtwagenkauf kann dem Käufer eine Nacherfüllung durch den Verkäufer gemäß § 440 Satz 1 BGB nicht zugemutet werden, wenn der Händler das Fahrzeug trotz fehlender Verkehrssicherheit als «TÜV neu» verkauft hatte. Der Käufer ist dann zum sofortigen Rücktritt berechtigt, wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.04.2015 hervorgeht (Az.: VIII ZR 80/14). Autohändler moniert