Das Bundesfinanzministerium hat sich zur steuerlichen Behandlung von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geäußert. Konkret ging es um die Anwendung der jüngeren BFH-Rechtsprechung zu diesen Thema (BMF, Schreiben vom 27.07.2015 – Az. IV C 1 – S 2211/11/10001). Das Schreiben ersetzt die BMF-Schreiben vom 28.03.2013. Das Bundesfinanzministerium führt aus,