von Sandro Wulf | Aug 2, 2013 | Straßenverkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Zivilrecht
Die Verwendung eines roten 06-Kennzeichens ist nur zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten erlaubt. Wenn sich nun ein Ver-kehrsunfall ereignet, in dem das Fahrzeug über die Zwecke einer reinen Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt hinaus benutzt wird, so ist...