von Sandro Wulf | Aug. 31, 2015 | Mietrecht
Während der Mietzeit darf der Mieter innerhalb der von ihm gemieteten Wohnung dekorieren wie er möchte. Dies gilt nicht nur für die Wandgestaltung, sondern auch für die gesamte Inneneinrichtung, mag es sich um Schmuckdeckchen, sonstige Staubfänger und „Stehrumchen“...