Der 53. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar hat am 30.01.2015 seine Empfehlungen an den Gesetzgeber beschlossen. Er fordert unter anderem neue Sperrfristen im Kampf gegen den Führerscheintourismus, eine neue bußgeldbewehrte 1,1-Promille-Grenze für Radfahrer, ein Tempolimit von 80 km/h auf Landstraßen und eine Reform des § 23 Abs. 1a StVO. Außerdem soll der Gesetzgeber eine Berufsordnung für
Tag Archiv: Alkohol
Die neue Entscheidung des Amtsgerichtes Verden fällt zwar nicht unter die Rubrik kurioses, regt jedoch zum Nachdenken an. Grundsätzlich ist das Führen eines Fahrzeugs im trunkenen Zustand nicht gestattet und führt, sofern ein Promillegehalt von mehr als 1,1 erreicht ist, zunächst zum vorläufigen Entzug und sodann zum endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis. Das Amtsgericht Verden hat
Das Bundesarbeitsgericht begründete zu Recht, „Auch soweit die Beklagte die außerordentliche Kündigung darauf stützt, der Kläger habe den Geschäftsführer der Beklagten während der Geburtstagsfeier im Beisein praktisch der gesamten Belegschaft wüst beschimpft und ihn Betrüger, Gauner und Halsabschneider genannt, und das Landesarbeitsgericht dies nicht als wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung ansieht, hält das angefochtene Urteil