von Sandro Wulf | Apr. 17, 2013 | Allgemein, Familienrecht, Zivilrecht
Eine Haftung des Ehegatten für die Schulden und Verbindlichkeiten seines Ehepartners, die er aber selbst nicht verursacht hat, ist grundsätzlich möglich. Wenn die Schulden gemäß § 1357 BGB aus einem Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfes der Familie...