Das Bundesfinanzministerium hat sich zur steuerlichen Behandlung von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geäußert. Konkret ging es um die Anwendung der jüngeren BFH-Rechtsprechung zu diesen Thema (BMF, Schreiben vom 27.07.2015 – Az. IV C 1 – S 2211/11/10001). Das Schreiben ersetzt die BMF-Schreiben vom 28.03.2013. Das Bundesfinanzministerium führt aus,
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Seinen Lebensunterhalt bestritt der Kläger im Wesentlichen durch den eBay-Verkauf von Bierdeckeln und Bieretiketten aus der privaten Sammlung seines verstorbenen Vaters. Die geerbte Sammlung umfasste etwa 320.000 Einzelteile und wurde vom Kläger durch Zukäufe erweitert. Veräußert wurden ausschließlich doppelte Exemplare. Hiermit erzielte der Kläger jährlich eBay-Umsätze zwischen 18.000 und 66.000 Euro. Das Finanzamt schätzte den
Im Streitjahr 2013 können Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, da eine Scheidung nach den gesellschaftlichen Verhältnissen des Streitjahres kein außergewöhnliches Ereignis mehr darstellt. Dies hat das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 18.02.2015 entschieden (Az.: 3 K 297/14). FG: Scheidungskosten generell nicht mehr als Prozesskosten absetzbar Das Gericht hat sich insoweit auf