Vermieter kurze Verjährung beachten!

Die Verjährung einer Forderung bedeutet, dass an sich bestehende Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können, sondern der Schuldner berechtigt ist, die Leistung zu verweigern (§ 214 Abs. 1 BGB). Im Mietrecht gilt es eine Besonderheit zu beachten, die zu...
Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen