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Die aktuelle Debatte um die Mietpreisbremse erhitzt die Gemüter. Der Eigentümerverband Haus und Grund kündigte an, gegen die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 notfalls vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Dies könnte bedeutende rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen, insbesondere da die Verfassungsmäßigkeit der Regelung bereits in der Vergangenheit ein heißes Thema war.

Bundesbauministerin Klara Geywitz steht der Kritik gelassen gegenüber und vertraut auf die sorgfältige Prüfung durch das Justizministerium. Der Eigentümerverband argumentiert jedoch, dass die Mietpreisbremse den Wohnungsmangel verschärft hat, was insbesondere Mieter in angespannten Wohnungsmärkten trifft.

Für Eigentümer und Mieter stellen sich nun viele Fragen: Wie wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden? Welche Auswirkungen hat das auf bestehende und zukünftige Mietverhältnisse?

Unsere Kanzlei bleibt am Ball und informiert Sie über alle Entwicklungen in diesem Bereich. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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