VERTRAGSRECHT
in Magdeburg & Stendal
Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Mietvertrag – auf die Details kommt es an!
Muster-Verträge und -Schreiben finden Sie doch überall im Internet? Das stimmt! Jedenfalls dann, wenn Sie auf eine genau auf Sie zugeschnittene Lösung verzichten wollen.
Lassen Sie sich doch lieber von uns als Experten exakt und rechtssicher den individuellen Vertragstext erstellen, den Sie brauchen und wollen. Ganz gleich, ob es um einen Arbeitsvertrag, einen Mietvertrag, die Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einen Erbvertrag geht. So haben Sie den Kopf frei für Ihr Geschäft und sind vor unliebsamen Überraschungen sicher.
Wir unterstützen Sie in allen Phasen des Vertragsrechts!
Oder beauftragen Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche oder der Abwehr unberechtigter Forderungen aus einem bereits geschlossenen Vertrag.
Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich auf das konzentrieren, was Ihnen lieb und wichtig ist.
Am besten schicken Sie uns gleich eine E-Mail oder rufen an!
Interesse geweckt?
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Aktuelles
Kaufinteressent pleite – haftet der Makler?
Als Immobilienmakler haben Sie die Pflicht, den Auftraggeber vor möglichen Risiken beim Grundstücks-/Immobiliengeschäft zu warnen. Aufklärungspflichten bestehen aber auch gegenüber dem Kaufinteressenten. Zumeist dreht sich der Streit darum, dass der Immobilienmakler...
Die Beziehung zwischen Rechtsschutzversicherung und Rechtsanwalt steht vor der Scheidung!
Seit vielen Jahrzehnten arbeiten die Rechtsschutzversicherungen und die Rechtsanwälte zum Wohle der Mandanten und Versicherungsnehmer zusammen. Das hat nun sein Ende. Vielmehr nimmt die Klagen der Rechtsschutzversicherungen gegen die Rechtsanwälte und umgekehrt zu....
Ist Ihre Ausschlussklausel unwirksam?
In vielen Arbeitsverträgen finden sich vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklauseln. Danach soll nach einem gewissen Zeitablauf der Anspruch aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr durchsetzbar sein. Diese Klauseln sind nach einer neuen Entscheidung des...
Zum 31.12.2018 verjähren die meisten Ansprüche aus dem Jahr 2015
Achtung! Zum 31.12.2018 verjähren die meisten Ansprüche aus dem Jahr 2015! Mit dem Ablauf des 31.12.2018 besteht die Gefahr, dass Ansprüche zwischen Vertragsparteien, die im Jahr 2015 fällig gestellt wurden, verjähren und somit nicht mehr durchsetzbar sind. Die...
Handlungsbedarf für Unternehmer: Klauseln zur Aufrechnung in AGB gegenüber Verbrauchern können unwirksam sein!
Mit Urteil vom 20.03.2018 - XI ZR 309/16 hat der BGH (Bundesgerichtshof) eine wichtige Entscheidung zur rechtssicheren Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) getroffen. Zwar betrifft das Urteil die von einer Sparkasse gegenüber Verbrauchern verwendete...
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