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Nach der Klarstellung des Oberlandesgerichts Düsseldorf bedarf es in der Regel bei schlechten Sichtverhältnissen zur Nachtzeit neben der Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze zur Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zusätzlicher näherer Feststel-lungen im Urteil.
Das Amtsgericht hatte zunächst den Betroffenen wegen der Aussagen des Polizeibeamten wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt, wobei die Polizeibeamten dem Fahrzeug des Betroffenen nachgefahren waren.
Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf nunmehr klarstellt, genügt die Begründung des Amtsgerichts zur Verurteilung nicht. Ausweislich der Entscheidungsgründe des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss das Urteil zu verschiedenen Einzelheiten Stellung nehmen.
So muss insbesondere festgestellt werden, wie die Beleuchtungsverhältnisse waren, ob der Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug durch die Scheinwerfer des nachfahrenden Fahrzeugs oder durch andere Lichtquellen ausreichend ausgeleuchtet und damit sicher erfasst werden kann und ob für die Schätzung des gleichbleibenden Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug ausreichend und trotz der Dunkelheit zu erkennende Orientierungspunkte vorhanden waren. Zudem hat das Gericht auch Feststellungen dazu zu treffen, ob die Umrisse des vorausfahrenden Fahrzeugs und nicht nur dessen Rücklichter erkennbar waren.
Fehlen derartige Feststellungen im Urteil, so ist dieses mit der Rechtsbeschwerde angreifbar.
Für die Rechtsanwaltskanzlei
Wulf & Collegen
Rechtsanwältin Richter
Fachgebiet Verkehrsrecht

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