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Gegen vorgeworfene Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verteidigen sich die Betroffenen häufig mit der Behauptung, eine andere Person habe das Fahrzeug geführt. Stellt sich die Unrichtigkeit dieser Behauptung heraus, fragt es sich, ob der Tatbestand der falschen Verdächtigung und somit eine Straftat verwirklicht ist. Die scheinbar gefestigte der Verteidigung der Betroffenen Vorrang einräumenden Rechtsprechung dazu wird zunehmend kritisch hinterfragt. 
Insoweit gibt es unterschiedliche Auffassungen dazu, so dass von den Rechtsanwälten vom Bundesgerichtshof ein klärendes Wort für notwendig erachtet wird. Danach sollte mit der Schutzbehauptung bis zur abschließenden Klärung vorsichtig umgegangen werden. In jedem Einzelfall sollte geprüft werden, wie sich gegen einen Bußgeldbescheid bzw. bei vorgeworfenen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verteidigt wird.

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