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Am 16.12.2022 hat der FIFA-Rat ein neues Reglement für Spielerberater verabschiedet. Hierbei wird u.a. die Lizenzierung für Spielerberater neu geregelt.

Das wichtigste für Sie im Überblick:

 

1. Registrierungs- und Prüfungspflicht

Die wohl wichtigste Änderung: Die Berater müssen sich über die FIFA Agent Platform registrieren.

Auch wird es eine Abkehr vom „Lizenz-Kauf“ geben. Bisher reichte es, dass Agenten sich für eine Gebühr in Höhe von 500 € beim DFB registrierten.

Die Lizenzierung über die FIFA sieht nun wieder eine Prüfung für die Bewerber vor. Der erste Termin ist der 19. April 2023. Die Möglichkeit der Anmeldung besteht vom 09.01. bis zum 15.03.2023.

Wie die Prüfung inhaltlich genau aussehen mag, wird naturgemäß bis zum ersten Prüfungstermin abzuwarten bleiben. Laut Reglement wird es sich jedoch um einen Multiple-Choice-Test handeln.

2. Verbot der Mehrfachvertretung

Ebenso bedeutsam ist das Verbot der Mehrfachvertretung. Dieses Verbot gilt bereits ab dem 09.01.2023, kann jedoch durch die Zustimmung der Parteien umgangen werden. Sind Club und Spieler bspw. damit einverstanden, dass der Agent beide Seiten vertritt, dann ist eine Mehrfachvertretung zulässig.

3. Bezahlung über FIFA Clearing House

Alle Zahlungen an Berater, sollen über das FIFA Clearing House erfolgen. Dieses System soll die Einhaltung des Reglements kontrollieren.

4. Honorar-Begrenzung

Die „Cap on agent fees“ ist wohl eines der strittigsten Änderungen. Die Honorare werden begrenzt und sollen durch das FIFA Clearing House entsprechend überwacht werden.

Folgendes sieht die FIFA bei der Honorarbegrenzung vor:

 

 

 

Klient

Honorarbegrenzung
Jahreseinkommen einer natürlichen Person (Einzelperson, d.h. Spieler, Trainer etc.) weniger oder gleich 200.000 $ (USD) Jahreseinkommen einer natürlichen Person (Einzelperson, d.h. Spieler, Trainer etc.) über 200.000 $ (USD)
Natürliche Person 5% des Jahreseinkommens 3% des Jahreseinkommens
Juristische Person 5% des Jahreseinkommens 3% des Jahreseinkommens
Vertretung einer natürlichen und juristischen Person

 

10% des Jahreseinkommens

 

3% des Jahreseinkommens

Ablösesumme (Cap) 10% der Ablösesumme 6% der Ablösesumme

Die FIFA zieht hierbei eine Grenze und unterscheidet in individuellen Vergütungen für den Klienten zwischen Zahlungen unter oder gleich 200.000 $ und Zahlungen über 200.000 $.

Hierbei wird unterschieden oder eben vielmehr nicht unterschieden, ob der Berater eine natürliche Person vertritt – also den Spieler oder die Spielerin – oder eine juristische Person – d.h. einen Club oder Verband.

Vertritt der Agent beide Parteien, so wird die doppelte Provision fällig.

Eine Provision auf Ablösezahlungen wird auf 10% begrenzt.

5. Schlichtungsstelle: Agents Chamber of the Football Tribunal

Es wird eine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen dem Berater und seinen Klienten eingerichtet. Hierbei bleibt den Parteien jedoch der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen. Wann ein Gang zu diesem Schiedsgericht angebracht ist, legen wir Ihnen in einer persönlichen individuellen Beratung gerne nah.

6. Online Plattform für Spielerberater

Um die Verträge, Zahlungen und Lizenzen im Überblick zu halten, wird eine neue Onlineplattform für Spielerberater eingerichtet.

 

Sie haben Fragen zum neuen FIFA Reglement für Spielervermittler? Sie planen sich zu registrieren? Bei diesen Fragen und darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne! Rufen Sie uns einfach an oder schicken uns eine E-Mail! Unser Team aus Rechtsanwälten im Bereich Sportrecht unterstützt Sie!

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