Am 16.12.2022 hat der FIFA-Rat ein neues Reglement für Spielerberater verabschiedet. Hierbei wird u.a. die Lizenzierung für Spielerberater neu geregelt.
Das wichtigste für Sie im Überblick:
1. Registrierungs- und Prüfungspflicht
Die wohl wichtigste Änderung: Die Berater müssen sich über die FIFA Agent Platform registrieren.
Auch wird es eine Abkehr vom „Lizenz-Kauf“ geben. Bisher reichte es, dass Agenten sich für eine Gebühr in Höhe von 500 € beim DFB registrierten.
Die Lizenzierung über die FIFA sieht nun wieder eine Prüfung für die Bewerber vor. Der erste Termin ist der 19. April 2023. Die Möglichkeit der Anmeldung besteht vom 09.01. bis zum 15.03.2023.
Wie die Prüfung inhaltlich genau aussehen mag, wird naturgemäß bis zum ersten Prüfungstermin abzuwarten bleiben. Laut Reglement wird es sich jedoch um einen Multiple-Choice-Test handeln.
2. Verbot der Mehrfachvertretung
Ebenso bedeutsam ist das Verbot der Mehrfachvertretung. Dieses Verbot gilt bereits ab dem 09.01.2023, kann jedoch durch die Zustimmung der Parteien umgangen werden. Sind Club und Spieler bspw. damit einverstanden, dass der Agent beide Seiten vertritt, dann ist eine Mehrfachvertretung zulässig.
3. Bezahlung über FIFA Clearing House
Alle Zahlungen an Berater, sollen über das FIFA Clearing House erfolgen. Dieses System soll die Einhaltung des Reglements kontrollieren.
4. Honorar-Begrenzung
Die „Cap on agent fees“ ist wohl eines der strittigsten Änderungen. Die Honorare werden begrenzt und sollen durch das FIFA Clearing House entsprechend überwacht werden.
Folgendes sieht die FIFA bei der Honorarbegrenzung vor:
Klient |
Honorarbegrenzung | |
Jahreseinkommen einer natürlichen Person (Einzelperson, d.h. Spieler, Trainer etc.) weniger oder gleich 200.000 $ (USD) | Jahreseinkommen einer natürlichen Person (Einzelperson, d.h. Spieler, Trainer etc.) über 200.000 $ (USD) | |
Natürliche Person | 5% des Jahreseinkommens | 3% des Jahreseinkommens |
Juristische Person | 5% des Jahreseinkommens | 3% des Jahreseinkommens |
Vertretung einer natürlichen und juristischen Person |
10% des Jahreseinkommens |
3% des Jahreseinkommens |
Ablösesumme (Cap) | 10% der Ablösesumme | 6% der Ablösesumme |
Die FIFA zieht hierbei eine Grenze und unterscheidet in individuellen Vergütungen für den Klienten zwischen Zahlungen unter oder gleich 200.000 $ und Zahlungen über 200.000 $.
Hierbei wird unterschieden oder eben vielmehr nicht unterschieden, ob der Berater eine natürliche Person vertritt – also den Spieler oder die Spielerin – oder eine juristische Person – d.h. einen Club oder Verband.
Vertritt der Agent beide Parteien, so wird die doppelte Provision fällig.
Eine Provision auf Ablösezahlungen wird auf 10% begrenzt.
5. Schlichtungsstelle: Agents Chamber of the Football Tribunal
Es wird eine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen dem Berater und seinen Klienten eingerichtet. Hierbei bleibt den Parteien jedoch der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen. Wann ein Gang zu diesem Schiedsgericht angebracht ist, legen wir Ihnen in einer persönlichen individuellen Beratung gerne nah.
6. Online Plattform für Spielerberater
Um die Verträge, Zahlungen und Lizenzen im Überblick zu halten, wird eine neue Onlineplattform für Spielerberater eingerichtet.
Sie haben Fragen zum neuen FIFA Reglement für Spielervermittler? Sie planen sich zu registrieren? Bei diesen Fragen und darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne! Rufen Sie uns einfach an oder schicken uns eine E-Mail! Unser Team aus Rechtsanwälten im Bereich Sportrecht unterstützt Sie!
Guten Tag,
in der „alten“ Form der Lizensierung gab es eine Ausnahme für Rechtsanwälte, die keine Prüfung zum Erhalt der erforderlichen FIFA-Lizenz ablegen mussten. Wird es im Rahmen des neuen Lizensierungsverfahrens dieselbe Ausnahme für Rechtsanwälte geben ?
Vielen Dank im Voraus für die Info !
Sehr geehrte Damen und Herren,
wo finde ich den Fragekatalog bezüglich des Multipi-Choise Test für die Ausübung der Tätigkeit als Spielerberater?