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Die Strafverteidiger der USA haben meist einzig und allein das Ziel die Jury von der Unschuld ihres Mandanten zu überzeugen. Ebenso, übrigens, die Strafverteidiger eines unserer direkten Nachbarn. In Österreich setzt sich das Geschworenengericht, welches in Fällen besonders schwerer Straftaten zuständig ist, aus drei Berufsrichtern und acht Geschworenen zusammen. Die Entscheidung über die Schuld treffen die Geschworenen hierbei allein. Über Art und Höhe der Strafe entscheiden die Geschworenen mit den Berufsrichtern anschließend gemeinsam.

In Deutschland hingegen fällen den Schuldspruch inklusive Art und Höhe der Strafe die Berufsrichter allein oder gemeinsam mit den ehrenamtlichen Richtern (Schöffen).

Doch wie wird nun eine konkrete Strafe festgelegt?

Wie können aus einem Strafrahmen von „einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr“ oder „einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren“ am Ende eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren werden?

Die konkrete Strafe wird anhand sogenannter Strafzumessungskriterien festgelegt.

Im Rahmen der konkreten Strafzumessung werden alle Dinge die -FÜR- und -GEGEN- den Angeklagten sprechen sorgfältig und vollumfänglich gegeneinander abgewogen.

FÜR den Angeklagten sprechen unter anderem regelmäßig Umstände wie:

– ein Geständnis, Einsichtigkeit, Reue
– ein geregeltes Umfeld
– ein Job, ein festes Einkommen
– ein fester Wohnsitz
familiärer Rückhalt
– keine bis wenige Vorstrafen.

GEGEN den Angeklagten können hingegen regelmäßig Umstände wie

– häufige Vorverurteilungen
– einschlägige Vorverurteilungen
Ziellosigkeit im Leben sowie keine Bemühungen, sich und sein Leben nach der Tat zu bessern/zu verändern
hohe oder bleibende Schäden bei den Geschädigten

sprechen.

Nicht hingegen ein fehlendes Geständnis!

Unter anderem sind diese Kriterien auch maßgeblich für Entscheidungen über eine mögliche Einstellung des Verfahrens oder etwaige Strafaussetzungen zur Bewährung.

Durch eine gezielte Verteidigung helfe ich Ihnen Ihre positiven Eigenschaften zu erkennen und diese gewinnbringend hervorzuheben. Ich helfe Ihnen das Gericht von Ihrer Person zu überzeugen.

Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine E-Mail. Ich helfe Ihnen gern!

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