Befürchtet ein Taxifahrer, dass sich ein betrunkener Fahrgast im Fahrzeug übergibt, rechtfertigt dies keinen Geschwindigkeitsverstoß, um schnellstmöglich eine Ausfahrt zu erreichen. So entschied es jetzt das OLG Bamberg.
Im Zweifel muss der Fahrer dieses Fahrzeuges es hinnehmen, dass sich der Fahrgast im Auto entleert.
Sandro Wulf
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für die Rechts- und Fachanwälte Wulf & Collegen