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Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltungspläne auf die Verhältnismäßigkeit hin prüfen. So sieht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Diesel-Fahrverboten vor. So seien in Stuttgart Fahrverbote nicht vor dem 1. September 2018 möglich, für Euro-5-Fahrzeuge nicht vor September 2019 zulässig. Darüber hin-aus soll es Ausnahmeregelungen geben, etwa für Handwerker. Die Polizei darf die Einhaltung der Fahrverbote und ihre Ausnahmen überprüfen. Eine finanzielle Ausgleichspflicht für die betroffenen Fahrzeuge gibt es nicht, denn gewisse Wertverluste sind hinzunehmen.
Ursprünglich hatten die vorinstanzlichen Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf entschieden, die Luftreinhaltepläne müssten verschärft werden, weshalb auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen seien. So hatte das Stuttgarter Gericht Diesel-Fahrverbote als effek-tivste Maßnahme bezeichnet. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Fahrverbote müssten ernstlich geprüft werden. Die Bundesländer wiederum argumentierten, es gäbe Rechtsunsicherheit, und es fehle an bundesweit einheitlichen Regelungen. Diese Auffassung wies das Bundesverwaltungsgericht im Leipzig nun zurück.

Was wird durch das Diesel-Fahrverbote geschehen?

Zunächst einmal standen hier zwei Städte in der Diskussion. Weitere werden sicherlich folgen. Ob der vielfach geforderte Druck auf die Autoindustrie und Politik tatsächlich kommen wird, bleibt abzuwarten. Ebenso, welche Folgen sich daraus ergeben werden.
Bevor hier nachhaltig seitens der Politik und der Autoindustrie ge-handelt werden wird, dürfte es eher so sein, dass sich die betroffenen Städte schnellst möglichst zu Vorreitern der Verkehrswende auf-schwingen werden.
Es wird insbesondere darum gehen, im Rahmen der Verhältnismä-ßigkeit wirksame Maßnahmen zu entwickeln und anzuordnen, um der Luftverschmutzung nachhaltig entgegenzutreten.
Dies wird nicht mit einer einzelnen Maßnahme gelingen. Hier sind verschiedene abgestimmte Regelungen angezeigt. So wird ein Mehr an Elektromobilität gefordert werden, aber auch ein Mehr an Tempo-30-Zonen. Förderprogramme für umweltfreundlichere Taxis und öffentliche Verkehrsmittel werden einhergehen. Die Infrastruktur von E-Ladestationen wird weiter ausgebaut werden. Der Verkehrs-fluss wird durch sachgerechtere Ampelschaltungen gefördert werden und ein verstärktes Vorgehen gegen Parker in der zweiten Reihe werden diskutiert.
Für die betroffenen Besitzer von Dieselfahrzeugen wird es zunehmend ungemütlicher. Schon jetzt haben viele größere Städte angezeigt, dass sie – ausgehend vom Urteil aus Leipzig – entsprechende Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge planen und umsetzen werden. Die Konkretisierung und Umsetzung wird noch einige Zeit beanspruchen. Gleichwohl werden die Fahrverbote kommen.
Bei Fragen sprechen Sie uns an.
Gernot Huwald
für die Rechtsanwälte Wulf und Collegen
in Stendal und Magdeburg

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