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Nach der Entscheidung des AG Lüdinghausen vom 14.01.2013 zum Aktenzeichen 19 OWi-89 Js 1648/12-197/12 wird es dem Betroffenen untersagt, Kraftfahrzeuge mit mehr als 100 PS Motorkraft im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Das Urteil ist in Rechtskraft erwachsen. Ob sich hier eine breite Rechtsprechung entwickelt, bleibt abzuwarten.
Für die Rechtsanwaltskanzlei
Wulf & Collegen
Rechtsanwältin Richter
Fachgebiet Verkehrsrecht

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