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Kollektives Arbeitsrecht sichert unter anderem den rechtlichen Rahmen der Arbeitnehmermitbestimmung. Das Miteinander von Arbeitgeber und Betriebsrat beschäftigt die Beteiligten alltäglich. Es ergeben sich rechtliche Spezialfragen, die oft nur mit einem anwaltlichen Experten für Kollektivarbeitsrecht lösbar sind.
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Kollektives Arbeitsrecht
Kollektives Arbeitsrecht als Recht von Interessengruppen
Noch schärfer und entschiedener als im Individualarbeitsrecht treffen im kollektiven Arbeitsrecht verschiedene gesellschaftliche Gruppen aufeinander. Auf der einen Seite Arbeitgeber in den Arbeitgeberverbänden, auf der anderen Seite die Arbeitnehmer in Gewerkschaften. Arbeitskampf, Streik, Aussperrung und Massenentlassungen weisen auf extreme Konfliktsituationen hin. Betroffene beider Seiten sehen sich dabei komplexen Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz sowie umfangreicher Rechtsprechung im Arbeitskampfrecht gegenüber. Nur Experten beherrschen diese Materie.
Das Betriebsverfassungsgesetz und die Mitbestimmung
Im betrieblichen und unternehmerischen Alltag greift kollektives Arbeitsrecht vor allem über das Betriebsverfassungsgesetz in individuelle Sachverhalte und das individuelle Arbeitsverhältnis ein. Da können so harmlos erscheinende Themen wie eine neue Pausenreglung oder die Einführung von Betriebsurlaub Auseinandersetzungen auf der Ebene der betrieblichen Mitbestimmung auslösen. Viele Arbeitgeber wissen zum Beispiel nicht, dass der Betriebsrat auch bei Kündigungen in der Probezeit anzuhören ist wie § 102 Betriebsverfassungsgesetz vorsieht. Die Liste von Problempunkten lässt sich beliebig fortsetzen.
Der Betriebsrat – Rechte und Pflichten
Die institutionalisierte Arbeitnehmervertretung „Betriebsrat“ repräsentiert die Arbeitnehmerschaft. Betriebsräte müssen unter anderem bei der betriebsbedingten Kündigung angehört werden, um diese rechtswirksam zu machen. Dem Gesetzgeber sind Betriebsräte wichtig. Sie sind deshalb vor dem Arbeitsgericht parteifähig und genießen selbst einen besonderen Kündigungsschutz. Im unternehmerischen Alltag sind dennoch Fragen wie etwa Freistellung für Betriebsratsaufgaben und Mitwirkungen an Arbeitgebermaßnahmen häufig streitig und bieten Diskussionsbedarf.
Kollektivarbeitsrecht und Tarifverträge – auf das Detail kommt es an
Auch wenn von zurzeit fast 72.000 geltenden Tarifverträgen nur 490 allgemeinverbindlich sind, spielen Tarifverträge in der unternehmerischen Praxis keine Nebenrolle. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag ist in einer bestimmten Branche zwingend anwendbar, während andere Tarifverträge die tatsächlichen Koalitionspartner binden. Neben dem Betriebsverfassungsgesetz sind es diese Tarifverträge, die in vielen Unternehmen den betrieblichen Alltag bis ins Detail prägen. Im betrieblichen Alltag entstehen oft Auslegungsfragen zu ihrer Anwendung und Geltung.
Kollektives Arbeitsrecht – Beispiele für Probleme in der Praxis
Sie sind Arbeitgeber und können die Forderungen Ihres Betriebsrats nach Freistellung und nach einem eigenen Büro für seine Betriebsratstätigkeit rechtlich nicht einschätzen. Oder sind Sie ein Betriebsrat, dessen Arbeitgeber seine neue verbindliche Arbeitszeitregelung ohne Sie durchsetzen möchte?
Als Gewerkschaft und Arbeitgeberverband beschäftigen Sie Fragen zum Arbeitskampf, die gesetzlich nicht geregelt sind?
Was wir im kollektiven Arbeitsrecht für Sie tun können
Häufig geht es in diesem sehr speziellen Rechtsgebiet innerhalb des Arbeitsrechts zunächst um kompetente, sachgerechte Information und Beratung. Vielfach kennen Beteiligte zwar in Grundzügen das Betriebsverfassungsgesetz oder den entsprechenden Tarifvertrag, aber können in der Praxis damit nicht umgehen. Wir sind erfahren darin, zwischen den einzelnen Interessengruppen im kollektiven Arbeitsrecht zu vermitteln, wissen aber auch, wie man im Ernstfall die Interessen einer Gruppe vor den Gerichten durchsetzt. Das gilt ebenso in Unternehmenskrisen und im Arbeitskampf.
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