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Nicht nur die Kündigung Arbeitsvertrag ist eine komplexe rechtliche Angelegenheit. Das Arbeitsrecht bietet rechtlichen Laien viele Herausforderungen. In dem Bemühen um einen Interessenausgleich zwischen dem Arbeitgeber und dem wirtschaftlich schwächeren Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber sehr spezielle rechtliche Regelungen geschaffen.
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Bei einer Kündigung im Arbeitsrecht ist nicht nur guter, sondern auch schneller Rechtsrat gefragt. Beispielsweise kann die Kündigungsschutzklage nur innerhalb von 3 Wochen erhoben werden. Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin in der Kanzlei Wulf & Collegen, um Ihre Fristen zu wahren.

Individualarbeitsrecht

Kündigung Arbeitsvertrag – was jetzt zählt
Wird ein Arbeitsverhältnis gekündigt, ist dies stets ein komplexer rechtlicher und faktischer Vorgang. Außerdem erlebt insbesondere ein gekündigter Arbeitnehmer ein Wechselbad der Gefühle. Es gilt, einen kühlen Kopf zu bewahren und die eigene Rechtsposition objektiv einzuschätzen. Dabei hilft die kompetente Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieser wird zunächst die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung prüfen, um dann gegebenenfalls fristgemäß Kündigungsschutzklage zu erheben.
Kündigung ist nicht gleich Kündigung
Das Arbeitsrecht kennt nicht nur eine Art der Kündigung. Begriffe wie betriebsbedingte, fristlose oder ordentliche Kündigung, Änderungskündigung, Kündigung aus wichtigem Grund oder eine Kündigung während der Probezeit verwirren Betroffene häufig. Nicht immer findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. Regelmäßig muss aber bei allen Formen ein Kündigungsschreiben dem Gekündigten zugehen.
Kündigungen und besondere Wirksamkeitsanforderungen
Manche Kündigungen haben gesonderte Voraussetzungen in punkto Wirksamkeit. Unter Umständen müssen andere Personen oder Stellen vor der Kündigung angehört werden, wie etwa ein vorhandener Betriebsrat bei einer betriebsbedingten Kündigung. Die Sozialauswahl spielt nicht bei allen Kündigungen eine Rolle. Fristlosen Kündigungen muss regelmäßig eine Abmahnung vorausgehen. Gesetzliche Kündigungsfristen können wichtig werden. Immer wieder wird auch gefragt, ob oder in welchen Fällen die Kündigung begründet werden muss.
Der Aufhebungsvertrag? Nicht ohne meinen Anwalt
Arbeitsverhältnisse werden nicht nur durch Kündigung beendet. Neben den befristeten Arbeitsverträgen, die in der Regel mit Ablauf der Befristung auslaufen, ist der Aufhebungsvertrag besonders bei Arbeitgebern beliebt. Seiner Rechtsnatur nach ist dieser Vertrag eine vertragliche Einigung, um das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Vielfach wird eine Abfindung für den Arbeitnehmer vereinbart. Dem Arbeitnehmer drohen unter anderem Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, so dass vorherige fachanwaltliche Beratung dringend zu empfehlen ist.
Die Änderungskündigung – wenn der eine nicht will wie der andere
Eine ganz besondere Form der Kündigung ist die Änderungskündigung. Hier versucht der Arbeitgeber eine Änderung des Arbeitsvertrages durchzusetzen, die nicht einvernehmlich erreicht werden konnte. Wer eine solche Kündigung bekommt, sollte sich immer kompetent rechtlich beraten lassen. Die Wirksamkeitsvoraussetzungen sind hier meist eng auszulegen. Auf der anderen Seite muss sich der Gekündigte bei einer wirksamen Änderungskündigung schnell entscheiden.
Typische arbeitsrechtliche Problemfelder
Das Individualarbeitsrecht umfasst außerhalb von Kündigung und anderen Beendigungstatbeständen noch weitere Themen, die häufig kontrovers werden. Dazu zählen etwa die Formulierung von Arbeitszeugnissen oder die Vergütung von Überstunden. Arbeitgeber sind sich häufig unsicher, was in den Arbeitsvertrag gehört, und was in den Vertrag darf. Arbeitsvertragsparteien streiten gern über Arbeitsbedingungen und Urlaubsansprüche sowie disziplinarische Maßnahmen.
Verfahren vor Arbeitsgerichten
Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht weist einige verfahrensrechtliche und gebührenrechtliche Besonderheiten auf. So findet zunächst immer eine Güteverhandlung statt. Dabei versucht der Richter/die Richterin eine Basis für eine gütliche Einigung zwischen den streitenden Parteien zu finden. Erst wenn diese scheitert, wird streitig verhandelt. Gebührenrechtlich trägt jede Partei in der 1. Instanz ihre Kosten selbst. Arbeitsgerichte gelten allgemein als arbeitnehmerfreundlich. Dies macht dem Arbeitgeber das Leben nicht immer leicht
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