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Ab Ende November 2013 haben Sachverständige des TÜVs auch auf die Feinstaubplakette zu achten. Ist diese schlecht lesbar oder stimmt das Kennzeichen nicht mit dem Kennzeichen am Fahrzeug überein, gilt das zukünftig als Mangel.
Sofern die Plakette eine falsche Farbe aufweist als das Fahrzeug tatsächlich innehat, wird dieser Umstand als erheblicher Mangel gewertet. Der TÜV ist dann nicht berechtigt, die HU-Plakette zu vergeben. Parallel dazu droht dem Fahrzeughalter ein Bußgeld und die Feinstaubplakette muss neu erworben werden.
Für die Rechtsanwaltskanzlei
Wulf & Collegen
Rechtsanwältin Richter
Fachgebiet Verkehrsrecht

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