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Thema Verkehrsunfallrecht
Ein Verkehrsunfall ist ein Ereignis, das tagtäglich zahlreiche Verkehrsteilnehmer trifft. Doch kaum ist das Geschehen verarbeitet, stellen sich viele Fragen, wie es sich mit der Schadensregulierung verhält.
In diesem Zusammenhang sind dem Geschädigten kaum bekannt, dass alle Schäden zu ersetzen, die zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig sind. Hierzu zählen beispielshaft die Kosten zur Reparatur des Fahrzeuges bzw. der Ersatz des Wiederbeschaffungswertes, die Kosten der Beauftragung eines Sachverständigen, auch wenn bereits durch die gegnerische Haftpflichtversicherung ein Sachverständiger beauftragt worden ist, eine allgemeine Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistung, der Ersatz der Kosten für die Inanspruchnahme des Mietwagens oder alternativ der Nutzungsausfallentschädigung als auch der Kosten der anwaltlichen Tätigkeit.
Bei der Hilfestellung der Schadensabwicklung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sollte besonders Obacht gegeben werden. Leider hat es sich in der Vergangenheit in den meisten Fällen herausgestellt, dass gerade die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schadensbetrag reduziert, indem die in dem Sachverständigengutachten ermittelten Kosten gekürzt, Sachverständigenkosten erst gar nicht beglichen und auf die Geltendmachung einer Nutzungsausfallentschädigung beispielshaft erst gar nicht hingewiesen wird.
Damit Ihnen letztlich kein „Schaden“ verbleibt, lassen Sie sich bei der Unfallregulierung anwaltlich beraten.
RAin Richter

Ein Verkehrsunfall ist ein Ereignis, das tagtäglich zahlreiche Verkehrsteilnehmer trifft. Doch kaum ist das Geschehen verarbeitet, stellen sich viele Fragen, wie es sich mit der Schadensregulierung verhält.
In diesem Zusammenhang sind dem Geschädigten kaum bekannt, dass alle Schäden zu ersetzen, die zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig sind. Hierzu zählen beispielshaft die Kosten zur Reparatur des Fahrzeuges bzw. der Ersatz des Wiederbeschaffungswertes, die Kosten der Beauftragung eines Sachverständigen, auch wenn bereits durch die gegnerische Haftpflichtversicherung ein Sachverständiger beauftragt worden ist, eine allgemeine Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistung, der Ersatz der Kosten für die Inanspruchnahme des Mietwagens oder alternativ der Nutzungsausfallentschädigung als auch der Kosten der anwaltlichen Tätigkeit.
Bei der Hilfestellung der Schadensabwicklung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sollte besonders Obacht gegeben werden. Leider hat es sich in der Vergangenheit in den meisten Fällen herausgestellt, dass gerade die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schadensbetrag reduziert, indem die in dem Sachverständigengutachten ermittelten Kosten gekürzt, Sachverständigenkosten erst gar nicht beglichen und auf die Geltendmachung einer Nutzungsausfallentschädigung beispielshaft erst gar nicht hingewiesen wird.
Damit Ihnen letztlich kein „Schaden“ verbleibt, lassen Sie sich bei der Unfallregulierung anwaltlich beraten.
Für die Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen
Rechtsanwältin Stefanie Richter

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