Die Vergütung eines Rechtsanwaltes bestimmt sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In diesem sind die Gebühren geregelt, die anfallen können.
Die Höhe der Anwaltsgebühren, z.B. in einem Streit um die Bezahlung einer Rechnung, ist abhängig vom Gegenstandswert. Wird um die Zahlung von 5.000,00 € gestritten, so ist dies der Gegenstandswert.
Wenn Ihnen Ihr unbefristeter Wohnungsmietvertrag gekündigt wird, errechnet sich der Wert meist aus 12 Nettokaltmieten. Wenn Sie um einen Kündigung des Arbeitsverhältnisses streiten berechnet sich der Gegenstandswert aus dem 3-fachen Bruttomonatsgehaltes. Dieser wird als Gegenstandswert zugrunde gelegt, um nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die Gebühren zu bestimmen.
Ein Beispiel:
Sie streiten vor Gericht um 10.000,00 €, beauftragen dafür einen Anwalt und verzichten nach dem Gerichtsurteil auf eine Berufung. Das Prozessrisiko (die Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt plus die des Gerichtes) liegt dann bei etwa 4.000,00 €. Der Anwalt kann auch eine Vereinbarung über sein Honorar treffen. Dies richtet sich nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und kann deutlich über den gesetzlichen Gebühren liegen.
Sandro Wulf
Rechtsanwalt und Fachanwalt