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Seit der Zulassung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr erfreuen sich die kleinen Flitzer großer Beliebtheit – vor allem in urbanen Räumen. Doch vielen Nutzern ist nicht bewusst, dass auch für sie eine Versicherungspflicht gilt. Wer ohne Versicherungsschutz fährt, riskiert empfindliche strafrechtliche Konsequenzen.

Versicherungspflicht für E-Scooter: Das sagt das Gesetz

Laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) dürfen E-Scooter im Straßenverkehr nur genutzt werden, wenn sie mit einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestattet sind. Der Nachweis erfolgt durch ein Versicherungskennzeichen, das gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sein muss – vergleichbar mit dem Schild bei Mofas.

Wer darauf verzichtet, handelt nicht nur fahrlässig, sondern auch gesetzeswidrig.

Fahren ohne Versicherungsschutz: Das droht E-Scooter-Fahrern

Wer ohne gültige Versicherung erwischt wird, begeht in der Regel eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Die Konsequenzen sind deutlich:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr,
  • Punkte in Flensburg,
  • unter Umständen ein Eintrag im Führungszeugnis.

Gerade bei Wiederholungstätern oder Unfällen verschärft sich die Bewertung erheblich.

E-Scooter und Jugendliche: Strafrechtliche Risiken ab 14 Jahren

Auch Minderjährige sind betroffen: Viele Jugendliche nutzen E-Scooter – häufig ohne über die rechtliche Lage Bescheid zu wissen. Zwar sind Kinder unter 14 strafunmündig (§ 19 StGB), doch ab dem 14. Lebensjahr kann Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.

Typische Folgen bei Verstößen:

  • Erziehungsmaßregeln,
  • Arbeitsauflagen,
  • Teilnahme an sozialen Trainingskursen.

Die versicherungslose Nutzung wird auch bei Jugendlichen nicht einfach „durchgewunken“.

Anzeige wegen E-Scooter ohne Versicherung – was tun?

Wer eine Anzeige wegen fehlendem Versicherungsschutz erhalten hat, sollte umsichtig reagieren:

  • Keine vorschnellen Aussagen gegenüber der Polizei machen
  • Frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen
  • Den Fall auf Verfahrensfehler oder mildernde Umstände prüfen lassen

Gerade bei Ersttätern bestehen oft gute Chancen auf eine Verfahrenseinstellung, wenn eine nachvollziehbare Einlassung vorliegt oder der Vorsatz nicht eindeutig nachweisbar ist.

Fazit: Versicherung für E-Scooter ist Pflicht – Unwissen schützt nicht

Die Nutzung eines E-Scooters ohne Haftpflichtversicherung ist kein Bagatelldelikt. Fahrzeughalter wie Fahrer tragen Verantwortung – unabhängig vom Alter. Wer sicher unterwegs sein möchte, sollte auf einen gültigen Versicherungsschutz achten.

Und im Ernstfall gilt: Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein – besonders wenn jugendliche Fahrer betroffen sind.

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Ein Bild von Rechtsanwalt Maximilian Scholze

Rechtsanwalt | Maximilian Scholze

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