Der medial bekannte Abgasskandal hat zwischenzeitlich zu einer Reihe interessanter Entscheidungen von Gerichten geführt.
Die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge erzielen regelmäßig einen geringeren Wiederverkaufswert, da sie mit einem Makel behaftet sind. In der Rechtsprechung ist der Makel als erstattungsfähiger Schadens anerkannt. Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal besteht Streit darüber, ob auch hier ein solcher Schaden erstattungsfähig ist und wie hoch ein solcher Schaden zu bemessen ist.
Am 15.11.2017 hat in einer solchen Angelegenheit nunmehr das Landgericht Berlin (9 O 103/17) eine kundenfreundliche Endentscheidung getroffen. Das Landgericht führt aus, dass auch der Abgasskandal als Makel geeignet ist, einen Schadensersatzanspruch auszulösen. Hinsichtlich der Höhe setzt das Gericht 10 % des Kaufpreises an.
Hieraus kann daher für vom Abgasskandal betroffene Kunden ein Näherungswert für die Durchsetzung eines etwaigen Schadensersatzanspruches abgeleitet werden. Allerdings bedarf es immer einer Prüfung des Einzelfalls. Die Entwicklung der Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bleibt daher weiterhin spannend.
Matthias Leister
Rechtsanwalt
für die Rechts- und Fachanwälte Wulf & Collegen
in Magdeburg und Stendal