Sieht ein betriebliches Hygienekonzept ein über die gesetzlichen Regelungen hinausgehendes Betretungsverbot vor, kann der Arbeitgeber in so genannten Annahmeverzug kommen, wenn er dem Arbeitnehmer den Zutritt verweigert. Der Arbeitnehmer kann dann ohne Arbeitsleistung sein Entgelt verlangen. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10.08.2022 – 5 AZR 154/22 entschieden.
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