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Bis zum 31.12.2014 laufen die Übergangsfristen der ersten Bundesemissionsschutzverordnung, wonach viele mit Holz und Kohle befeuerte Holzöfen ausgetauscht werden müssen. Der Grund dafür ist, dass sie zu viel Feinstaub ausstoßen sollen.
Bis Jahresende müssen alle Öfen, die mit sogenannten festen Brennstoffen, also meist Holz oder Kohle, befeuert werden, strenge Grenzwerte beim Feinstaub einhalten. Soweit in den Kellern von Einfamilienhäusern noch alte Feststoffkessel, beispielhaft aus DDR-Zeiten, stehen, die den Vorgaben der ersten Bundesemissionsschutzverordnung nicht mehr entsprechen, dürfen diese nur noch bis zum 31.12.2014 betrieben werden.
Jeder Nutzer sollte im Vorfeld prüfen lassen, ob sich eine Nachrüstung rechnet oder es aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoller ist, einen neuen Ofen einbauen zu lassen.
Bei weiteren Fragen können Sie gern einen Termin bei uns vereinbaren.
Für die Rechtsanwaltskanzlei
Wulf & Collegen
Rechtsanwalt Wulf
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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