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Verjährung und Verfall von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsan-sprüchen bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit.
Leitsätze:

  1. Während der dauerhaften, krankheitsbedingten Arbeitsun-fähigkeit unterliegen Urlaubsansprüche im bestehenden Ar-beitsverhältnis weder der gesetzlichen Verjährung noch der tariflichen Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TVöD.
  2. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses als reiner Geldanspruch. Ab die-sem Zeitpunkt unterliegt er der gesetzlichen Verjährung, sowie der tariflichen Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TVöD.
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