Verjährung und Verfall von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsan-sprüchen bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit.
Leitsätze:
- Während der dauerhaften, krankheitsbedingten Arbeitsun-fähigkeit unterliegen Urlaubsansprüche im bestehenden Ar-beitsverhältnis weder der gesetzlichen Verjährung noch der tariflichen Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TVöD.
- Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses als reiner Geldanspruch. Ab die-sem Zeitpunkt unterliegt er der gesetzlichen Verjährung, sowie der tariflichen Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TVöD.