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Das Bestattungsgesetz der jeweiligen Bundesländer bestimmt zumeist die nahen Angehörigen zu den Bestattungspflichtigen.
Sachverhalt
Die Mutter des Klägers war alkoholabhängig. Der Kläger kam als kleines Kind früh in ein Kinderheim und wurde anschließend von seinem Vater in die Türkei gebracht. Ohne Kenntnisse der türkischen Sprache blieb er dort längere Zeit, „er war durch diese Ereignisse traumatisiert“. Es gab keinerlei Kontakt mehr zu seiner MNach einem durch das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein mit Datum vom 27.04.2015 (AZ 2LB27/14) entschiedenen Fall trifft die Kostentragungspflicht bezüglich der Übernahme der Bestattungskosten auch Familienmitglieder, welche sich räumlich und emotional voneinander weit entfernt haben.
rechtliche Wertung
Gleichwohl hat das Oberverwaltungsgericht für die Gemeinde, welche die Bestattung veranlasst hatte, den Anspruch auf Ersatz der Bestattungskosten bestätigt. Ein schweres vorwerfbares Fehlverhalten der verstorbenen alkoholabhängigen Mutter liegt in der bloßen Weggabe des Kindes nicht, welche die Kostentragungspflicht entfallen lassen würde.utter, auch nach seiner Rückkehr nach Deutschland.
Fazit
Dies bedeutet, dass von den Angehörigen des Verstorbenen eine ordnungsgemäße Bestattung veranlasst werden muss. Wird dies nicht realisiert, kann die Gemeinde, welche die Beisetzung beauftragt und die Kosten getragen hat, die Bestattungskosten von den totenfürsorgeberechtigten Angehörigen zurückverlangen; auch in Abhängigkeit ihrer Erbenstellung.
Für die Rechtsanwaltskanzlei
Wulf & Collegen
Rechtsanwalt Lippmann
Fachanwalt für Familienrecht

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