Häufiger Streitpunkt bei der Auseinandersetzung in erbrechtlichen Verfahren vor den Gerichten ist die Frage der Testierfähigkeit des Erblassers. Diese Problematik gewinnt in der Praxis an Bedeutung und stellt sich häufig dann, wenn ein Erblasser, welcher ein Testament errichtet hat, an Demenz erkrankt ist. Nach der gesetzlichen Regelung des § 2229 Abs. 4 BGB kann ein
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In seinem Verfahren 12 U 1668/17 hat sich das OLG Nürnberg ausführlich damit auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ein Pflichtteilsanspruch wegfallen kann. Was war passiert? Die Beteiligten des Rechtsstreites waren die Ehefrau des Erblassers und dessen Vater. Der Erblasser hatte seine Ehefrau durch Testament zur Alleinerbin eingesetzt und gleichzeitig seinen Vater
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 05.04.2016 – XII ZR 440/15 nochmals klargestellt, dass ein Erbe nicht verpflichtet ist, sein Erbrecht durch einen Erbschein zu belegen, vielmehr ein Testament samt Eröffnungsniederschrift als Nachweis für seine Erbenstellung ausreicht. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 08.10.2013 – XII ZR 401/12 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken für
Das Bestattungsgesetz der jeweiligen Bundesländer bestimmt zumeist die nahen Angehörigen zu den Bestattungspflichtigen. Sachverhalt Die Mutter des Klägers war alkoholabhängig. Der Kläger kam als kleines Kind früh in ein Kinderheim und wurde anschließend von seinem Vater in die Türkei gebracht. Ohne Kenntnisse der türkischen Sprache blieb er dort längere Zeit, „er war durch diese Ereignisse
Das Oberlandesgericht Schleswig hat in seinem Beschluss vom 16.07.2015 darauf hingewiesen, dass der erklärte letzte Wille vollständig aus dem handschriftlichen Schreiben hervorgehen muss. Die Lesbarkeit der Niederschrift ist daher zwingende Formvoraussetzung für die Gültigkeit einer testamentarischen Erklärung. Für ein privatschriftliches Testament sind die eigenhändige Niederlegung des letzten Willens und die Unterschrift des Erblassers notwendig. In
Die Erblasserin formulierte in einem selbst aufgesetzten Testament wie folgt: „Wer mir in den letzten Stunden beisteht, dem übergebe ich alles“. Weiterhin ist in dem Testament enthalten, dass jedenfalls das Erbe nicht an die Nichten oder Neffen übertragen werden soll, da diese sich nicht gekümmert haben. Das OLG Köln (Beschluss vom 09.07.2014, AZ 2 Wx
Nach einer Befragung ist davon auszugehen, dass jede dritte testa-mentarische Verfügung unklar formuliert ist. In der Praxis führt dies zumeist zu erheblichen Streitigkeiten unter den Erben und weiteren Beteiligten. In diesem Fall muss dann durch das Gericht eine Auslegung vorgenommen werden, ohne dass im Ergebnis vollständig gesichert ist, dass die gefundene Regelung dann tatsächlich auch
Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 21.11.2013 (Az.: II B 46/13) entschieden, dass die fällige Erbschaft- und Schenkungssteuer vorerst nicht mehr von den Hauserben zu leisten ist. Gegenwärtig ist beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren über die Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes anhängig. Da zu diesem Rechtsstreit noch kein Ergebnis vorliegt ist, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass
Dies musste durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.02.2014 ein Bremer Beamter erfahren, der unstreitig seit 40 Jahren keinen Kontakt mehr zu seinem Vater hatte. Dieser hatte, als der Sohn schon volljährig war, den Kontakt zu ihm abgebrochen und dies auch in seinem Testament so vermerkt. Dort hatte er dem Sohn nur den absolut gesetzlich
Immer wieder bereitet die Auslegung von Testamenten Schwierigkeiten, welche eigenhändig und ohne Einholung eines juristischen Rates geschrieben werden. Das Oberlandesgericht München hatte sich in seinem Beschluss vom 24.10.2013, Az. 31 Wx 139/13 mit einer Klausel in einer handschriftlichen letztwilligen Verfügung auseinanderzusetzen, welche nach wortgetreuer Auslegung zu einer vollkommen anderen Erbfolge geführt hätte. Die verheirateten Erblasser