Nach den gesetzlichen Vorschriften ist es möglich, innerhalb einer sechswöchigen Frist die Erbschaft als Erbe auszuschlagen. Rechtsfolge ist dann, dass der Ausschlagende mit dieser Erklärung nicht Erbe geworden ist. Der Ausschlagungszeitraum von sechs Wochen beginnt...
Ausschlagung einer Erbschaft
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