Der Sohn eines Berliner Rechtsanwalts, Steuerberaters und Notars muss wegen der Ermordung seines Vaters eine Jugendstrafe von acht Jahren verbüßen. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen des zur Tatzeit 16-Jährigen und seiner erziehungsberechtigten Mutter gegen das entsprechende Urteil des Landgerichts Berlin als offensichtlich unbegründet verworfen (Beschluss vom 16.06.2015, Az.: 5 StR 184/15).
Die auf Indizien gestützte Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Sohn feuerte zehn Schüsse auf Vater ab
Nach den Feststellungen des LG erschoss der voll schuldfähige Angeklagte am 12.08.2013 heimtückisch seinen in Trennung von der Familie lebenden Vater mit zehn in schneller Folge abgegebenen Schüssen in dessen Kanzleiräumen in Berlin-Westend. Der an Waffen besonders interessierte Angeklagte hat zu den Tatvorwürfen geschwiegen, ist aber durch eine Reihe von Indizien überführt worden. Das LG hat angenommen, dass die Tat durch trennungsbedingte Auseinandersetzungen innerhalb der Familie motiviert war. Der Fünfte (Leipziger) Strafsenat hat die gegen dieses Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten und seiner erziehungsberechtigten Mutter entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen.
Sandro WULF
Rechtsanwalt und Fachanwalt f. Arbeitsrecht