Grundsätzlich erlaubt das Gesetz in § 910 BGB dem Grundstücksnachbarn das Abschneiden überhängender Äste, Zweige und Wurzeln. Das Gesetz regelt: "§ 910 BGB (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem...

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