Grundsätzlich erlaubt das Gesetz in § 910 BGB dem Grundstücksnachbarn das Abschneiden überhängender Äste, Zweige und Wurzeln. Das Gesetz regelt: "§ 910 BGB (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem...
Überhang von Nachbarpflanzen: Abschneiden erlaubt?
mehr lesen