info@kanzlei-wulf.de

}

08:00 – 17:00 Uhr

MD: 0391 73746100

Aufsichtspflichtfälle rund ums Internet beschäftigen derzeit den Bundesgerichtshof (BGH).
Zum Beispiel hat der BGH in einem Fall bezüglich der Reichweite der elterlichen Haftung für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder entschieden, dass Eltern ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das die grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch genügen, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass das Kind dem Verbot zuwiderhandelt (NJW 13, 1441).
Im Ergebnis haben die Eltern nicht für die Kinder zu zahlen.
Sandro Wulf & Ronny Brose
für die Kanzlei Wulf & Collegen

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen