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Freie Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte
Das OLG Bamberg hat in seinem Berufungsurteil vom 20.06.2012 das Urteil des LG Bamberg vom 8. November 2011 aufgehoben und der HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung verboten, von ihren Versicherungsnehmern dann eine höhere Selbstbeteiligung zu verlangen, wenn diese im Streitfall ihren Rechtsanwalt frei wählen und nicht den Anwalt, den ihnen der Versicherer empfohlen hat, mandatieren.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision zum BGH wurde zugelassen.
Rechtsanwalt Sandro Wulf
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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