In meiner aktuellen Podcast-Folge beschäftigen mich hartnäckige Irrtümer der Arbeitsvertragsparteien, wenn es um die Frage der Arbeitsunfähigkeit und deren Vergütung geht.
Bereits vor 2 Jahren habe ich auf dem YouTube – Kanal unser Kanzlei einen Beitrag dazu gemacht.
Durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Jahr 2021 folgt das Bundesarbeitsgericht meiner damaligen Argumentation – und geht sogar noch einen Schritt weiter. Es ändert seine bisherige Rechtsprechung zugunsten der Arbeitgeber!
Danach wird die Position des Arbeitgebers gestärkt, wenn er begründeten Anlass für seine Annahme hat, dass der Mitarbeiter nicht krank ist und ihm deshalb kein Geld zahlt. Und das trotz Vorlage einer wirksamen Bescheinigung eines Arztes, mit dem dieser die Arbeitsunfähigkeit attestiert.
Was es in diesem Zusammenhang zu beachten gilt?
Das kannst du dir hier
anhören.
Ich wünsche dir maximale Erkenntnisse!
Hast du weitere Fragen? Dann ruf mich an oder schick mir eine E-Mail. Ich helfe dir gern!
Sandro Wulf
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht