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Ein umfangreiches Gesetzespaket soll helfen, die Herausforderungen der Asyl- und Flüchtlingspolitik zu bewältigen. Aber auch andere Neuregelungen treten im November 2015 in Kraft: Das neue Bundesmeldegesetz etwa gilt bundesweit für alle Bürger und alte Elektrogeräte lassen sich nun leichter entsorgen.
Zahlreiche Gesetzesänderungen durch Asylpaket
Schnellere Asylverfahren, weniger Fehlanreize, mehr Unterstützung für Länder und Kommunen, schnellere Integration in den Arbeitsmarkt: Die wesentlichen Neuregelungen des Asylpakets sind schon am 24.10.2015 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht neben Änderungen des Asylverfahrensgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes auch die Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Integrationskursverordnung vor.
Mehr Hilfen für minderjährige Flüchtlinge
Minderjährige Flüchtlinge, die ohne ihre Familien nach Deutschland kommen, sollen besser geschützt werden. Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher soll sicherstellen, dass unbegleitete Kinder und Jugendliche bundesweit gleichmäßig verteilt werden. Künftig gibt es eine bundes- und landesweite Aufnahmepflicht.
Einheitliches Melderecht
Ab 01.11.2015 gibt es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für Bürger. Geregelt wird durch das neue Bundesmeldegesetz unter anderem, dass bei Anfragen zu Melderegisterauskünften zur gewerblichen Nutzung der Zweck der Anfrage anzugeben ist. Vermieter haben künftig bei der Anmeldung von Mietern eine Mitwirkungspflicht, um Scheinanmeldungen und damit verbundenen Formen der Kriminalität wirksamer begegnen zu können.
Höherer Mindestlohn für Steinmetze
Ab 01.11.2015 gelten im gesamten Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk höhere Mindestlöhne: 11,30 Euro in den alten und 10,90 Euro in den neuen Bundesländern. Ab Mai 2018 gelten 11,40 Euro im gesamten Bundesgebiet.
Neuer Ausweis für Implantate
Seit 01.10.2015 müssen alle Einrichtungen, die medizinische Implantate einsetzen, ihren Patienten darüber einen Implantatpass in Papierform ausstellen. Das gilt für alle Implantate, die eine eigene Energiequelle haben (etwa Herzschrittmacher), sowie unter anderem auch für Herzklappen und Gelenkersatz. Der Implantatpass soll die Patientensicherheit bei der Anwendung verbessern.
Elektrogeräte leichter entsorgen
Die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte wird einfacher, denn der Handel muss künftig Altgeräte beim Neukauf zurücknehmen. Zudem soll das Gesetz den Zoll dabei unterstützen, den illegalen Transfer von Altgeräten in ärmere Länder zu unterbinden. Dort landen die Elektrogeräte häufig auf gefährlichen Deponien. Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz gilt seit dem 24.10.2015.
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