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Wenn der Arbeitgeber in die Insolvenz geht und noch Lohn aussteht kommen viele Fragen auf. Was ist mit dem Lohn der in den letzten Monaten nicht gezahlt wurde? Muss ich selber kündigen um Arbeitslosengeld oder Unterstützung vom Amt zu bekommen? Was darf der Insolvenzverwalter? Wann und wie lange gibt es Insolvenzausfallgeld?
Drei Monate durch das Insollvenzausfallgeld abgesichert, der Rest könnte verloren sein!
Eine der wichtigsten Information, die es zu beachten gilt, ist die, dass maximal 3 Monate durch das Insolvenzausfallgeld abgesichert sind. Dieses wird vom Amt auf Antrag gezahlt. Für diesen Antrag gibt es Fristen, die ab Kenntnis der Insolvenz zu Laufen beginnen.
Häufig bieten die Insolvenzverwalter die Finanzierung dieses Ausfallgeldes an, wobei dann geringe prozentuale Abschläge hingenommen werden müssen. Ob diese Variante angenommen wird und ob weitere Angebote des Insolvenzverwalter angenommen werden, sollte vorab gründlich geprüft werden.
Grundsätzlich abgeraten werden muss von der häufigen Empfehlung, selbst zu kündigen. Dies kann nur in wenigen Fällen der richtige Weg sein. Oft ergeben sich aus der Eigenkündigung mehr Nachteile als vermeintliche Vorteile. Bevor eine solche Entscheidung getroffen wird, sollte eine fundierte arbeitsrechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.
An Zahlen verdeutlicht bedeutet dies, dass bei offenem Lohn seit April das Ausfallwagnis des Lohns nur bis 30. Juni abgesichert ist. Ab dem zweiten Monat, den der Arbeitgeber nicht zahlt, kann der Arbeitnehmer jedoch ein Zurückbehaltungsrecht seiner Arbeitskraft geltend machen und trotzdem auch für die Zukunft seinen Lohn fordern.
Über alternative Möglichkeiten, wie ein Zurückbehaltungsrecht der Arbeitskraft, beraten wir Sie gern.
Sandro Wulf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
für die Rechts- und Fachanwälte
Wulf & Collegen
In Stendal und Magdeburg

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