Ein bizarrer Fall mit tragischem Ausgang: Das Landgericht Freiburg hat einen 42-jährigen ehemaligen Profi-Ringer zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Der Mann hatte bei einer Auseinandersetzung einem anderen das Ohr teilweise abgebissen. Der Vorwurf, er habe zudem mit einem tiefgefrorenen Hähnchenschenkel zugeschlagen, ließ sich hingegen nicht bestätigen.
Schwere Körperverletzung: Ohrbiss führt zu Haftstrafe
Das Gericht wertete den Biss in die Ohrmuschel als schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB.
Der Angeklagte, früherer Weltmeisterschaftsteilnehmer im Ringen, hatte im Rahmen eines Streits seinem Kontrahenten ein Stück des linken Ohrs abgebissen. Der Vorsitzende Richter sprach von einer „enormen Aggressivität“ und stellte fest, dass die Tat bleibende körperliche Schäden zur Folge hatte.
Damit war eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung rechtlich zwingend. Insbesondere der Verlust eines Körperteils erfüllt die hohen Anforderungen des § 226 StGB.
Hähnchenschenkel kein gefährliches Werkzeug – Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung entkräftet
⟶ Den zweiten Tatvorwurf wies das Gericht mangels Beweisen zurück.
Dem Angeklagten wurde ursprünglich vorgeworfen, einen anderen Mann mit einem tiefgefrorenen Hähnchenschenkel ins Gesicht geschlagen zu haben. Doch der angeblich Geschädigte erklärte in der Hauptverhandlung, dass er sich das Hähnchenteil selbst genommen habe – nicht zur Verteidigung, sondern um eine Schwellung zu kühlen.
⟶ Somit entfiel die strafrechtliche Einordnung als gefährliches Werkzeug nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
Ein solcher Gegenstand müsste objektiv geeignet sein, erhebliche Verletzungen zu verursachen, und auch mit entsprechender Absicht eingesetzt werden. Da beides nicht vorlag, blieb es bei der einen Verurteilung wegen der Ohrverletzung.
Rechtliche Bewertung: Schwere Körperverletzung mit klaren Konsequenzen
⟶ Das Urteil verdeutlicht die strafrechtliche Relevanz gewalttätiger Handlungen.
Es spielt keine Rolle, ob das Tatmittel ungewöhnlich erscheint – entscheidend ist, welche Folgen das Handeln hat. Der Verlust eines Körperteils wie eines Ohres führt regelmäßig zur Einordnung als schwere Körperverletzung mit entsprechend hoher Strafandrohung.
Zugleich zeigt der Freispruch im zweiten Punkt, dass Gerichte auch kuriose Sachverhalte sorgfältig prüfen – und nicht jede Behauptung zur Anklage führen muss.
Fazit: Gewalt hat strafrechtliche Folgen – auch ohne ungewöhnliche Waffen
Das Verfahren vor dem LG Freiburg war ungewöhnlich, das Ergebnis aber eindeutig: Drei Jahre und zwei Monate Haft wegen schwerer Körperverletzung. Auch wenn der Einsatz eines TK-Hähnchenschenkels nicht strafrechtlich relevant war, zeigte die Hauptverhandlung die ganze Bandbreite möglicher Konflikte – und die Bedeutung präziser rechtlicher Prüfung.
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