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Ein Arbeitgeber darf eine konzernweite Facebook-Seite einrichten, ohne den Konzernbetriebsrat hieran zu beteiligen. Der Betriebsrat habe kein Mitbestimmungsgrecht, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, weil eine Facebook-Seite in der konkret genutzten Form keine technische Einrichtung zur Überwachung der Mitarbeiter sei. Das Gericht hat die Rechtsbeschwerde zugelassen (Az.: 9 Ta BV 51/14).
Sandro Wulf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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