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Mediation – Konfliktlösung – Streitschlichtung

In den Medien häufen sich Beiträge zum Thema „Mediation“, wie auch unlängst in neuen Fernsehfolgen bei RTL und SAT1. Schnell kommt die Frage auf, was Mediation ist und wofür diese gut sein soll.
Wir möchten Ihnen mit dem folgenden Beitrag die Mediation näher bringen und zugleich Vorteile aufzeigen, die die Mediation zu dem klassischen gerichtlichen Streit aufweist.

Was ist Mediation

Zur Mediation gibt es viele Definitionen, die mal in mehr oder weniger schweren Worten den Inhalt in die deutsche Sprache übersetzen. Im Ergebnis dürfte wohl diese Definition mit einfa-chen Worten darzulegen sein,
„Mediation ist die Einschaltung eines (meist) neutralen und unparteiischen Dritten im Konflikt, der die Parteien bei ihren Verhandlungs und Lösungsversuchen unterstützt, jedoch über keine eigene (Konflikt)-Entscheidungskompetenz verfügt.“
Konfliktlösung mit dem Ziel, zugleich einen Streit zwischen mindestens zwei Personen beizulegen, ohne dass der Mediator mit eigener Entscheidungskompetenz den Streit lösen kann, bedeutet, dass die Parteien, die streiten beziehungsweise unterschiedlicher Meinung sind, den gegenseitigen Standpunkt verstehen sollen und damit in der Lage sind, sich aufeinander zuzubewegen und eine Lösung zu finden, die nicht immer darin bestehen muss, dass einer seinen Standpunkt aufgibt, sondern dass vielmehr die Standpunkte des anderen erkannt werden können und somit vielleicht bisher nicht erkannte, gleiche Interessen durch die Beschreitung eines anderen Weges erreicht werden können.

Beispiele für Mediationen

Gern wird auf den sogenannten „Apfelsinen-Streit“ in diesem Zusammenhang verwiesen.
Dabei ist nichts anderes gemeint, als dass zwei Menschen um eine Apfelsine streiten. Der Streit wird vehement und über viele Monate geführt, bis die Apfelsine vertrocknet ist. Den Ausgang des Verfahrens und des Streits hat weder die Apfelsine überlebt, noch hat einer der streitenden Menschen etwas davon gehabt.
In einem Gespräch stellte sich sodann heraus, dass der eine eigentlich nur das Fruchtfleisch haben wollte und der andere die Schale benötigte. Hätten beide Menschen rechtzeitig miteinander geredet, so hätten sie einen gemeinsamen Lösungspunkt finden können und beide zu dem von ihnen gewünschten Ziel.
An diesem überspitzten Beispiel soll verdeutlicht werden, was unter anderem mit der Mediation erreicht werden kann. Im Ergebnis soll ein besseres Verständnis füreinander erreicht werden und eine Lösung, die von den bis dahin noch streitsamen Parteien mit Hilfe des Mediators erzielt wird, die jedoch freiwillig von den Parteien eingegangen werden muss.
Mediation und Streitbeilegung sind sowohl in zwischenmenschlichen Meinungsverschiedenheiten als auch in der Familienmediation und der Wirtschaftsmediation möglich. Zu selten wird im Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Möglichkeit der Mediation gesucht, wenn es beiden Parteien tatsächlich darum geht, ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu erhalten, zu schützen oder zu gestalten. Oftmals müssen Arbeitsverträge, somit das damit einhergehende Arbeitsverhältnis, die viele Jahre bestehend, den geänderten wirtschaftlichen als auch persönlichen Umständen Rechnung tragen und geändert werden. Dies geht bei wesentlichen Vertragsbestandteilen nur durch die Einsicht beider Parteien und einer einvernehmlichen Änderung des Arbeitsverhältnisses.
Die durch das Gesetz gegebenen Möglichkeiten, wie Änderungskündigung und ähnliches, führen in den meisten Fällen dazu, dass das Vertrauensverhältnis und somit auch das Arbeitsverhältnis zerstört wird, statt dass tatsächlich eine tragfähige Lösung und ein konstruktives Miteinander in der Zukunft gegeben ist.
Mediation wird in den nächsten Jahren erheblich an Bedeutung gewinnen, da mit diesem Verfahren Probleme schneller gelöst werden können, mit einer höheren Akzeptanz und im Ergebnis nicht höheren Kostenaufwand. Dies umso mehr, wie der Arbeitgeber, bei dem in den nächsten Jahren zu befürchtenden Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, ein Interesse daran haben sollte die „guten“ Arbeitnehmer im Unternehmen einzubinden.
Bei diesem kooperativen Streitbeilegungsverfahren begleitet eine neutrale, speziell ausgebildete Person die Parteien bei der gemeinsamen Lösungsfindung. Der Mediator unterstützt mit geeinigter Methodik, ohne inhaltliche Vorgaben anzubringen und sorgt für eine konstruktive Gesprächsatmosphäre. Er gibt eine Ordnung vor, deren Einhaltung er überwacht, welche es den Parteien ermöglicht, miteinander (wieder) ins Gespräch zu kommen und eine gemeinsame Lösung zu finden.
Mediation ist, immer auf den Einzelfall bezogen, flexibel und in nicht öffentlicher Atmosphäre.
Voraussetzung für das Gelingen einer solchen Vermittlung und außergerichtliche Lösung ist, dass die beteiligten Parteien auch an ebenjener interessiert sind. Inhalte und Ergebnis des Vermittlungsverfahrens bestimmen die Parteien. Der Mediator ist lediglich Vermittler und Wächter der von den Parteien selbst aufgestellten Regeln. Das Ergebnis soll eine Vereinbarung sein, die alle Beteiligten verbindlich anerkennen und umsetzen.

Mediationsverfahren

Mediation heißt nicht immer Garantie, dass auch eine solche Lösung gefunden wird. Dies liegt in der Natur der Sache, da eine Lösung nur dann gefunden wird, wenn beide Parteien dies auch als für sich akzeptabel empfinden. Die Erfahrung ist jedoch die, dass weit öfter eine Lösung gefunden werden kann, als die Betroffenen selbst meinen.
Der Anwalt als Mediator leistet einen wichtigen Beitrag zur Lösung von Streitigkeiten, möglichst im Vorfeld, ohne dass es eines Urteils durch ein Gericht bedarf. Voraussetzung für das Gelingen der Mediation ist ein gut ausgebildeter Mediator. Dieser muss nicht nur zwischen den Interessen der Parteien vermitteln und erklären, ohne zu entscheiden, sondern er soll auch das Ergebnis der Gespräche in Mediationsverträgen festhalten. Dabei müssen die von den Parteien getroffenen Konfliktlösungen so eindeutig formuliert werden, dass weitere kostenintensive Auseinanderset-zungen dadurch vermieden werden.
Werden Mediationsverträge von einem anwaltlichem Mediator ausgestellt, haben sie eine besondere Bindung und aus dieser ergeben sich ein Nachweis und eine Beweismöglichkeit für die Parteien, so dass auch aus dieser Urkunde heraus weitere Streitigkeiten vermieden werden können.
Der Mediator ist danach neutral und gegenüber keiner der Parteien verpflichtet, noch darf er sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einer der Parteien befinden.
Der Mediator wird von beiden Parteien in der Regel zu gleichen Teilen vergütet. Die Vergütung wird im Vorfeld zwischen den Parteien abgestimmt. In den überwiegenden Fällen wird eine Stundenvereinbarung getroffen, so dass es den Parteien möglich ist, zum einen die Kosten zu kontrollieren und zum anderen jederzeit die „Kostenbremse“ zu ziehen.
Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen haben, so können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Herrn Rechtsanwalt und Mediator Wulf können Sie als Ansprechpartner über unser Büro erreichen. Dieser ist nicht nur in Stendal und der Altmark sondern bundesweit tätig.
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