Nach wie vor wird die Frage kontrovers diskutiert, wann ein Absehen vom Regelfahrverbot eintritt. Das OLG Celle hat in seiner jüngsten Entscheidung vom 18.07.2012 entschieden, dass ein Absehen vom Regelfahrverbot nur bei einem Zeitablauf von über zwei Jahren zwischen Tat und letzter tatrichterlicher Entscheidung in Betracht kommt. Die Entscheidung des OLG Celle steht damit im Einklang der Rechtsprechung mit dem OLG Oldenburg. In der Vergangenheit ist diese Rechtsfrage jedoch von den Gerichten auch anders beurteilt und auf den Zeitpunkt der Entscheidung des OLG abgestellt worden. Für einen Betroffenen hat diese Frage erhebliche Bedeutung. Folgt man der zweiten Auffassung, so sind die zwei Jahre schneller erreicht und das Fahrverbot kann abgewehrt werden.
Für die Rechtsanwaltskanzlei
Wulf & Collegen
Rechtsanwältin Richter