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BGH gestattet die Übertragung der Vermieterstellung durch Formularklausel.

Möchte eine Partei vorzeitig aus dem Mietverhältnis aussteigen, kann eine andere Partei in den Vertrag eintreten (dreiseitige Vereinbarung). Bei einem Vermieterwechsel kann die Zustimmung des gewerblichen Mieters grundsätzlich bereits bei Vertragsabschluss durch Formularklausel erteilt werden.
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