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Der Deutsche Anwaltverein hat dem neuen Bundesminister der Justiz einen Entwurf zur längst überfälligen Reform der Tötungsdelikte Mord und Totschlag, §§ 211, 212 StGB anlässlich des Neujahrsempfangs des Deutschen Anwaltvereins am 14. Januar 2014 überreicht.
Er fordert den Gesetzgeber auf, im Kernbereich des Strafgesetzbuches klare und allgemeinverständliche Normen zum Schutz des wichtigsten Rechtsgutes des Menschen zu schaffen: des Lebens. Eine zentrale Aufgabe des Staates ist es, das Leben seiner Bürger zu schützen. Diesem Zweck soll das Strafgesetzbuch dienen. Der Mord-Paragraf 211 StGB wird diesem Zweck nicht gerecht, weil er zu ungerechten und bisweilen zufälligen Ergebnissen führt. Begriffe wie Heimtücke, Grausamkeit, Habgier, Mordlust, niedrige Beweggründe haben sich als ungeeignet erwiesen, die Erscheinungsformen lebensvernichtender Taten trennscharf „einzufangen“. Die Mordmerkmale sind diffus und moralisierend und führen unserer Meinung nach zu vielen praktischen Abgrenzungsproblemen.
Der Deutsche Anwaltverein sieht einen Widerspruch in dem Tätertyp-orientierten Gesetz in der seit 1941 geltenden Fassung zum Geist des heutigen Strafgesetzbuches. Daher legt der DAV eine „vereinfachte“ Lösung vor, wonach der Mordparagraf vollständig wegfallen und der Tötungsparagraf § 212 neu geregelt werden soll. Die Neuregelung des § 212 StGB eröffnet einen Sanktionsrahmen und gibt für die Strafzumessung den Zugriff auf alle Strafzumessungsaspekte frei, seien sie strafmildernd oder –schärfend.
Mit freundlichen Grüßen
Sandro Wulf

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